Welche Steuervorteile durch Heirat

30. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Steve291
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Steuervorteile durch Heirat

Hallo liebe Experten*innen,
folgende Situation, bei der wir einen etwas fachkundigeren Rat bräuchten:
Meine Partnerin: 7,5k Brutto (Studentin, Als Werkstudentin angestellt)
Ich: 65k Brutto (Angestellter im Anlagenbau)
Beide Arbeitnehmer in NRW; keine Kinder
Werbungskosten können pauschal abgegolten werden, da keine besondere Erhöhung vorhanden.

Wir sind bereits verlobt und planen auch demnächst zu heiraten. Jedoch stellt sich für uns die Frage des Zeitpunktes.
Ergeben sich für uns Steuervorteile durch die Heirat, wenn wir noch in diesem Jahr heiraten würden & in welcher Höhe würden diese grob ausfallen? Es geht hier nicht um Cent Beträge. Wir würden jedoch gerne wissen, in welchem Rahmen wir uns befinden. (1, 3 oder vll 5T€?). Leider haben wir diverse Online Rechner ausprobiert und kommen da auf Ergebnisse von einer Nachzahlung von 700€ bis zur einer Erstattung von 9000€ .

Für die Aufteilung der Steuerklassen würde sich in unserem Fall durch die deutlichen Unterschiede im Einkommen eine 3/5 als vorteilhafter darstellen, wenn ich das richtig verstehe?

Über eine Einschätzung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank
LG Steve


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ergeben sich für uns Steuervorteile durch die Heirat, wenn wir noch in diesem Jahr heiraten würden


Ja, bekommt Ihr denn noch einen Termin im Standesamt für dieses Jahr?

Zitat:
Wir würden jedoch gerne wissen, in welchem Rahmen wir uns befinden. (1, 3 oder vll 5T€?).


Die Erstattung beträgt ca. 3.650€

Zitat:
Für die Aufteilung der Steuerklassen würde sich in unserem Fall durch die deutlichen Unterschiede im Einkommen eine 3/5 als vorteilhafter darstellen, wenn ich das richtig verstehe?


Richtig, jedoch muss man bei 3/5 immer bedenken, dass es im Rahmen der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen kann.

Sofern Nachwuchs geplant ist, sollte man die Planung der Steuerklassen auch an der Optimierung des Elterngeldes ausrichten.

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#2
 Von 
Steve291
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ergeben sich für uns Steuervorteile durch die Heirat, wenn wir noch in diesem Jahr heiraten würden


Ja, bekommt Ihr denn noch einen Termin im Standesamt für dieses Jahr?

Zitat:
Wir würden jedoch gerne wissen, in welchem Rahmen wir uns befinden. (1, 3 oder vll 5T€?).


Die Erstattung beträgt ca. 3.650€

Zitat:
Für die Aufteilung der Steuerklassen würde sich in unserem Fall durch die deutlichen Unterschiede im Einkommen eine 3/5 als vorteilhafter darstellen, wenn ich das richtig verstehe?


Richtig, jedoch muss man bei 3/5 immer bedenken, dass es im Rahmen der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen kann.

Sofern Nachwuchs geplant ist, sollte man die Planung der Steuerklassen auch an der Optimierung des Elterngeldes ausrichten.



Erstmal vielen Dank für die schnelle und kompetente Rückmeldung!
Genau ein Termin im Dezember wäre noch möglich. Corona bedingt ist es aber mit strengen Auflagen versehen, sodass wir die Rechnung als Entscheidungsgrundlage heranziehen wollten.

Darf ich dich noch etwas detaillieter zu deiner Rechnung befragen bzw. könntest du deine Rechnung etwas erläutern. Gibt es vielleicht noch andere Angaben, die wichtig und zu berücksichtigen wären zu unseren Einkommensverhältnissen?

Nachwuchs ist in 2021 erstmal nicht geplant. Mit weöcher Nachzahlung müsste man rechnen, wenn sonst grob alles gleich bleibt? Verlobte verdient dann zwar wahrscheinlich etwas mehr durch Studiumende.

Liebe Grüße
Steve

-- Editiert von Steve291 am 30.11.2020 12:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nimm bitte diesen Rechner:
https://www.steuern.de/steuerklassenrechner.html

Da die Steuerklasse I und IV im Hinblick auf die Höhe der Steuern identisch sind, kannst für 2020 die Angaben bei IV/IV nehmen.

Für 2021 kommt dann bei Steuerklassenwahl III/V eine Nachzahlung in Höhe von ca. 770€ raus. Was man an dem Rechner auch sehen kann ist, dass es nach Steuererklärung egal ist, welche Steuerklassen gewählt wurden.

Die Angaben gelten jeweils für den Fall, dass man sonst nichts von der Steuer absetzen kann.

Zitat:
Verlobte verdient dann zwar wahrscheinlich etwas mehr durch Studiumende.


Das hat u.U. erhebliche Auswirkungen

Zitat:
Gibt es vielleicht noch andere Angaben, die wichtig und zu berücksichtigen wären zu unseren Einkommensverhältnissen?


Die Studienkosten Deiner Verlobten führen zu einer Steuererstattung, wenn Ihr verheiratet seid. Ohne Hochzeit ist das dagegen nicht der Fall, da Deine Verlobte keine Steuern zahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steve291
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nimm bitte diesen Rechner:
https://www.steuern.de/steuerklassenrechner.html



Da die Steuerklasse I und IV im Hinblick auf die Höhe der Steuern identisch sind, kannst für 2020 die Angaben bei IV/IV nehmen.



Für 2021 kommt dann bei Steuerklassenwahl III/V eine Nachzahlung in Höhe von ca. 770€ raus. Was man an dem Rechner auch sehen kann ist, dass es nach Steuererklärung egal ist, welche Steuerklassen gewählt wurden.

Die Angaben gelten jeweils für den Fall, dass man sonst nichts von der Steuer absetzen kann.

Zitat:
Verlobte verdient dann zwar wahrscheinlich etwas mehr durch Studiumende.


Das hat u.U. erhebliche Auswirkungen

Zitat:
Gibt es vielleicht noch andere Angaben, die wichtig und zu berücksichtigen wären zu unseren Einkommensverhältnissen?


Die Studienkosten Deiner Verlobten führen zu einer Steuererstattung, wenn Ihr verheiratet seid. Ohne Hochzeit ist das dagegen nicht der Fall, da Deine Verlobte keine Steuern zahlt.


Vielen Dank für den Rechner!
Für 2020 Rückwirkend 3/5 wäre nicht möglich?Zwecks geringerer Belastung für den Mehrverdiener?
Sind in deiner Rechnung schon die für den von dir genannten Rechner erforderlichen Freibeträge (Meiner Kenntnis nach 9048€) schon berücksichtigt?


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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Für 2020 Rückwirkend 3/5 wäre nicht möglich? Wenn Sie noch dieses Jahr heiraten, werden Sie für das ganze Jahr 2020 im Splittingtarif veranlagt - darauf kommt es an, nicht auf die Steuerklasse.
Sind in deiner Rechnung schon die für den von dir genannten Rechner erforderlichen Freibeträge (Meiner Kenntnis nach 9048€ ;) schon berücksichtigt? Ja. Und übrigens sind es 9.408 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Für 2020 Rückwirkend 3/5 wäre nicht möglich?Zwecks geringerer Belastung für den Mehrverdiener?


Nein, Steuerklassen können nicht rückwirkend geändert werden und im Dezember ist gar keine Änderung mehr möglich. Neue Steuerklassen können daher frühestens ab dem 01.01.2021 gewählt werden.

Der Steuervorteil erfolgt dann über die Steuererklärung durch die Steuererstattung. Die sollte man dann im nächsten Jahr zügig abgeben.

Zitat:
Sind in deiner Rechnung schon die für den von dir genannten Rechner erforderlichen Freibeträge (Meiner Kenntnis nach 9048€ ;) schon berücksichtigt?


Ja, und zwar nicht nur der Grundfreibetrag (9.408€ ), sondern auch der Werbungskostenpauschbetrag (1.000€ ), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€ ) und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

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