Hallo,
ich habe bitte zwei Fragen zur EÜR:
Mitunter habe ich Aufträge bei denen ich für Kleinigkeiten in Vorleistung gehe. Wird die Rechnung bezahlt, ist die Auslage für die Kleinigkeit enthalten. Was wird hierbei als zu versteuernde Einnahme angesetzt? Der volle Betrag oder Rechnungsbetrag - Auslage?
Weiter habe ich Aufträge, bei denen ich eine prozentuale Provision an den Vermittler abgeben muss. Was wird hier als zu versteuernde Einnahme angesetzt? Rechnungsbetrag mit oder ohne Abzug der Provision?
Ich bedanke mich vielmals.
Welches Einkommen wird angesetzt Freiberufler
22. Januar 2019
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Frage vom 22. Januar 2019 | 21:28
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Welches Einkommen wird angesetzt Freiberufler
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#1
Antwort vom 22. Januar 2019 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Den Begriff "Betriebsausgaben" hast Du aber schon mal gehört, oder?
#2
Antwort vom 22. Januar 2019 | 21:50
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
Auf der Einnahmeseite ist alles inkl. der verauslagten Beträge und Provisionen anzusetzen. Als Betriebsausgabe die Auslagen bzw. Provisionen, sodass i.E. die Differenz den steuerbare Gewinn darstellt.
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#3
Antwort vom 22. Januar 2019 | 22:21
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
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