Wem steht das Kindergeld zu - Zweitstudium ohne Unterhalt

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb533353-38
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wem steht das Kindergeld zu - Zweitstudium ohne Unterhalt

Hallo,

ich bin seit Oktober 2017 im Zweitstudium und dafür auch in eine andere Stadt gezogen.
Von meiner Mutter erhalte ich keinen Unterhalt. Sie bekommt aber, da ich neben dem Zweitstudium nicht arbeite weiterhin Kindergeld für mich. Jetzt hab ich im Internet gelesen, dass es theoretisch dem Kind zusteht, wenn es keine andere Art von Unterhalt von den Eltern erhält, stimmt das?

Es geht darum, dass ich meiner Mutter das Kindergeld so oder so überlassen hätte. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung würde ich allerdings meine Mietkosten gerne im Verlustvortrag mitnehmen bis nach dem Studium. Damit man die doppelte Haushaltsführung beim FA durchbekommt, muss man aber unter anderem nachweisen, dass man sich an den Kosten vom heimatlichen Hausstand mit mindestens 10% beteiligt.

Falls das Kindergeld ohnehin meiner Mutter zusteht, dann kann man das ja eher nicht als "Beteiligung" von mir ansehen. Wenn das Kindergeld allerdings mir zusteht, und ich es meiner Mutter lediglich überlasse, dann würde das FA das Kindergeld vielleicht als Beteiligung ansehen?

Danke!

-- Editiert von Moderator am 11.12.2019 15:25

-- Thema wurde verschoben am 11.12.2019 15:25

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