Weniger Lohn nach Steuerklassenwechsel?

30. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Guterer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weniger Lohn nach Steuerklassenwechsel?

Hallo, es ist so das ich wegen Scheidung meine Steuerklasse von III auf I wechseln musste. Leider habe ich die Frist zum Jahreswechsel verpasst und den Steuerklassenwechsel erst im April beantragt. Jetzt Ende Mai kam viel weniger Lohn als man in Steuerklasse I bekommen würde.


Kamm es sein das der Arbeitgeber auch die Steuer abzieht für die Monate davor, in der man eigentlich schon in Steuerklasse I hätte sein müssen?

-- Editiert von Moderator topic am 31.05.2022 14:46

-- Thema wurde verschoben am 31.05.2022 14:46




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Zitat (von Guterer):
Kamm es sein das der Arbeitgeber auch die Steuer abzieht für die Monate davor, in der man eigentlich schon in Steuerklasse I hätte sein müssen?


Ja, das ist sogar wahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Guterer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, weil ich dachte das wird mit der Steuererklärung dann nächstes Jahr verrechnet? Also das man dann mehr Steuern nachzahlen muss. Und nicht das die Monate, in der noch kein Steuerklassenwechsel erfolgte einfach vom Lohn abgezogen werden

-- Editiert von Guterer am 30.05.2022 21:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130371 Beiträge, 41517x hilfreich)

Was die Ursache ist, dass dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannte Gehaltsabrechnung liest ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.