Wer bezahlt die Grundsteuer, wenn ein Eigentümer dort wohnt und einer nicht?

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)
Wer bezahlt die Grundsteuer, wenn ein Eigentümer dort wohnt und einer nicht?

Hallo ich habe mal eine Frage,

Wer bezahlt die Grundsteuer von einer Wohnung als Eigentumer? wenn ein Teil von die Eigentumer drin wohnt und die anderen teil nicht.
Mussen beider Eigentumer zu hälfte die Grundsteuer zu bezahlen? oder nur die jenige die drin wohnt?

Vielen dank

-----------------
" "

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Grundsteuer zahlt wem das Imob. gehört.
Man kann jedoch auch regeln, dass Grundsteuer B (zb. bei Vermietung)
in die Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Miete umlegt werden kann. Zahlt drin wohnender Miteigentümer Miete an nicht drin wohnenden Miteigentümer? Wenn nein, dann zahlen beide zu gleichen Teilen, weil eben beiden das Imob. gehört.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die Rechnung für die Grundsteuer bekommt der / die Ältere von beiden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die Rechnung für die Grundsteuer bekommt der / die Ältere von beiden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo charqui,

es ist sogar noch etwas schlimmer, als muran geschrieben hat, mehrere Eigentümern haften gesamtschuldnerisch , sprich: der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er das Geld verlangt.

Wer dann im Innenverhältnis für die Grundsteuern aufkommt, ist reine Vertragssache. Es ist sicherlich üblich, dass der Eigentümer, der die Immobilie nutzt, auch die Kosten trägt. Aber ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen