Wer haftet, wenn eine Kinderbetreuerin schwarz arbeitet

14. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 17x hilfreich)
Wer haftet, wenn eine Kinderbetreuerin schwarz arbeitet

Hallo,

X betreut ab und zu oder auch regelmäßig Kinder von Y und kriegt dafür 700 EUR pro Monat. Wer haftet dafür, dass das Geschäftsverhältnis inoffiziell ist und somit weder X noch Y Steuer zahlt? Wird das überhaupt als eine ernsthafte Steuerhinterziehung angesehen? Was sind die Folgen? Wenn das entdeckt wird, wird man zunächst vorgewarnt und man muss dann rückwirkend einen Vertrag stellen und entsprechende Steuer zahlen?

Abwandlung 1: X kriegt 400 EUR pro Monat.

Abwandlung 2: X betreut nicht nur Kinder von Y, sondern auch andere.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Wer haftet dafür, dass das Geschäftsverhältnis inoffiziell ist und somit weder X noch Y Steuer zahlt?


X und Y.

Zitat:
Wird das überhaupt als eine ernsthafte Steuerhinterziehung angesehen?


Ja, zusätzlich noch Sozialabgabenbetrug. Ganz übel wird es, wenn bei der Tätigkeit ein Unfall passiert.

Zitat:
Was sind die Folgen?


Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben und zusätzlich eine empfindliche Geldstrafe und zwar für X und Y.

Zitat:
Wenn das entdeckt wird, wird man zunächst vorgewarnt und man muss dann rückwirkend einen Vertrag stellen und entsprechende Steuer zahlen?


Was meinst Du mit vorgewarnt? Natürlich wird zuerst ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, bevor die Strafe verhängt wird und Steuern und Sozialabgaben nachgefordert werden.

Zitat:
Abwandlung 1: X kriegt 400 EUR pro Monat.


Das ändert im Grundsatz nichts.

Zitat:
Abwandlung 2: X betreut nicht nur Kinder von Y, sondern auch andere.


Auch das spielt keine Rolle.

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#2
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Das klingt mir allzusehr nach einer Risikoanalyse für eine geplante Hinterziehung - daher wird der Beitrag geschlossen. Aber die Frage nach der "Vorwarnung" sei noch beantwortet: Natürlich gibt es keine Vorwarnung - wer erwischt wird, wird bestraft (i. d. R. mit einer Geldstrafe) und darf zusätzlich zur Strafe die hinterzogenen Steuern nebst Zinsen nachzahlen.

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