Wer ist Steuerpflichtig? Rechnungsstelller oder Zahlungsempfänger

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chrissi123123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist Steuerpflichtig? Rechnungsstelller oder Zahlungsempfänger

Mein neuer Partner ist freiberuflich. Er hat (ohne mein Wissen) meine Bankdaten auf seiner Rechnung an den Kunden angegeben. Somit habe ich plötzlich höhere Zahlungseingänge plus Umsatzsteuer auf meinem Konto. Das Geld soll ich ihm dann weiter überweisen per paypal.

Ich habe nun Angst :sad: dass nicht er sondern ich später zur Steuer veranlagt werde. Er sagt dass ich mir kelne Sorgen machen Soll weil er der Rechnungssteller ist. Und er am Jahresende die Steuer zählt.
Stimmt das?
Ich kenne mich zu wenig aus. Und fühle mich nicht gut dabei.

Ich wollte es bei meiner Bank als Irrläufer stornieren. Sie sagen ich solle es an die überweisenden zurück überweisen. Aber das ist aufwendig. Reicht es wenn ich ihm das Geld überweise damit sichtbar wird dass es nicht meines ist. Per PayPal.

Chrissi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Und wozu sollte das sonst gut sein?

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#2
 Von 
FlorianFS
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zur Zahlung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Rechnungsaussteller verpflichtet, das stimmt soweit.

Aber: Hat dein Partner kein betriebliches Bankkonto, das er verwendet?
Macht auf den ersten Blick einen sehr unseriösen Eindruck...

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#3
 Von 
Chrissi123123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er will es nicht auf seinem Konto haben. Warum weiß ich nicht. Vielleicht wegen Schulden. Er hat sich auch schon Geld geliehen. Es aber zurück bezahlt. Er ist alleinerziehend und wurschtelt sich durch. Ich mag trotzdem nicht in seine Probleme rein gezogen werden.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Über die Steuer würde ich mir noch die wenigsten Gedanken machen. Mir fallen zu so etwas jedenfalls ganz andere Dinge ein. Der harmloseste Einfall dabei ist noch, dass Dir die Bank das Konto kündigt weil Du es gewerblich und auch noch für Dritte nutzt.

Es handelt sich um Deinen Partner, so dass man nicht gleich Straftaten unterstellen möchte. Wenn es nicht Dein Partner wäre, dann würde ich Dir dringend davon abraten, ihm das Geld zu überweisen.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es handelt sich um Deinen Partner, so dass man nicht gleich Straftaten unterstellen möchte.


Was hat das damit zu tun? Ein solches Verhalten legt immer den Verdacht einer Straftat nahe.

Zitat (von Chrissi123123mitglied):
Er will es nicht auf seinem Konto haben.


Da verhärtet sich der Verdacht schon.

Zitat (von hh):
würde ich Dir dringend davon abraten, ihm das Geld zu überweisen.


das würde ich auch tun. Und zwar völlig unabhängig davon, ob das dein Partner ist, oder nicht.
Außerdem würde ich ihm die ganz klare Ansage machen,dass er deine Bankdaten nicht zu verwenden hat.

Zitat (von Chrissi123123mitglied):
Ich mag trotzdem nicht in seine Probleme rein gezogen werden.


Du bist aber schon mitten drin. Nun heißt es sich klar abgrenzen.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4874 Beiträge, 1175x hilfreich)

Es könnte versucht werden Gelder am Insolvenzverwalter vorbeizuschleusen oder - wenn doch nichts in der Steuererklärung angegeben wird - so Steuern zu hinterziehen.
In dem Fall könnte man über den Tatbestand der Beihilfe nachdenken.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Er will es nicht auf seinem Konto haben. Warum weiß ich nicht. Vielleicht wegen Schulden. Tja, da würde ich mir mal diesen § angucken: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__288.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Da würde ich eher den § 283d StGB sehen und da wäre der Fragesteller selbst Täter und nicht nur der Beihilfe schuldig.

Denkbar sind natürlich auch andere Straftaten wie z.B. Betrug. Und mit „Davon habe ich nichts gewusst" wird man nicht durchkommen.

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