Werbungskosten Anlage N-AUS

9. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antananarivo85
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 44x hilfreich)
Werbungskosten Anlage N-AUS

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Werbungskosten in Anlage N-AUS:

Während man in Anlage N die Kosten für doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate, Wochenendheimfahrten, Fahrten zur Arbeitsstätte etc. jeweils einzeln aufgeführt eintragen kann, sind die entsprechenden Felder in der Anlage N-AUS nicht vorgesehen. Hier gibt es nur eine einzige Zeile für Werbungskosten, die direkt mit der Auslandstätigkeit zusammen hängen.

Kann ich dann in diese eine Zeile einfach den Betrag eintragen, der sich durch aufaddieren der entsprechenden Felder in Anlage N ergeben hätte, nur eben dass die Kosten durch eine Tätigkeit im Ausland angefallen sind? Oder kann man die o.g. Kosten für Auslandstätigkeiten gar nicht als Werbungskosten geltend machen?

Vielen Dank für Antworten,
Antananarivo




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dann in diese eine Zeile einfach den Betrag eintragen, der sich durch aufaddieren der entsprechenden Felder in Anlage N ergeben hätte


Ja

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