Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Werbungskosten in Anlage N-AUS:
Während man in Anlage N die Kosten für doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate, Wochenendheimfahrten, Fahrten zur Arbeitsstätte etc. jeweils einzeln aufgeführt eintragen kann, sind die entsprechenden Felder in der Anlage N-AUS nicht vorgesehen. Hier gibt es nur eine einzige Zeile für Werbungskosten, die direkt mit der Auslandstätigkeit zusammen hängen.
Kann ich dann in diese eine Zeile einfach den Betrag eintragen, der sich durch aufaddieren der entsprechenden Felder in Anlage N ergeben hätte, nur eben dass die Kosten durch eine Tätigkeit im Ausland angefallen sind? Oder kann man die o.g. Kosten für Auslandstätigkeiten gar nicht als Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank für Antworten,
Antananarivo
Werbungskosten Anlage N-AUS
9.3.2019
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Frage vom 9.3.2019 | 17:52
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 21x hilfreich)
Werbungskosten Anlage N-AUS
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#1
Antwort vom 9.3.2019 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (42722 Beiträge, 15262x hilfreich)
Zitat:Kann ich dann in diese eine Zeile einfach den Betrag eintragen, der sich durch aufaddieren der entsprechenden Felder in Anlage N ergeben hätte
Ja
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