Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Werbungskosten in Anlage N-AUS:
Während man in Anlage N die Kosten für doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate, Wochenendheimfahrten, Fahrten zur Arbeitsstätte etc. jeweils einzeln aufgeführt eintragen kann, sind die entsprechenden Felder in der Anlage N-AUS nicht vorgesehen. Hier gibt es nur eine einzige Zeile für Werbungskosten, die direkt mit der Auslandstätigkeit zusammen hängen.
Kann ich dann in diese eine Zeile einfach den Betrag eintragen, der sich durch aufaddieren der entsprechenden Felder in Anlage N ergeben hätte, nur eben dass die Kosten durch eine Tätigkeit im Ausland angefallen sind? Oder kann man die o.g. Kosten für Auslandstätigkeiten gar nicht als Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank für Antworten,
Antananarivo
Werbungskosten Anlage N-AUS
9. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2019 | 17:52
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 44x hilfreich)
Werbungskosten Anlage N-AUS
#1
Antwort vom 9. März 2019 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat:Kann ich dann in diese eine Zeile einfach den Betrag eintragen, der sich durch aufaddieren der entsprechenden Felder in Anlage N ergeben hätte
Ja
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.891
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten