Werbungskosten (Business Coach Ausbildung)

13. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Amber09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten (Business Coach Ausbildung)

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier im Forum & würde mich über eure Einschätzung zu meinen Fragen rund um Werbungskosten freuen.

Hintergrund: ich plane eine Business Coach Ausbildung dieses Jahr (12 Monate Dauer, circa 10000 Euro Kosten). Grund hierfür ist, dass ich aktuell als Führungskraft tätig bin und mich dadurch fortbilden möchte im aktuellen Job und ggf zukünftig Teilzeit als Business Coach arbeiten möchte.
Meine Fragen:
1) kann ich den Betrag als Werbungskosten unproblematisch absetzen? Benötige ich hierfür eine Bestätigung des Arbeitgebers, der mir die Fortbildung anweist oder ist das nicht zwingend?
2) wenn ich die Fortbildung erst im Oktober beginne, finden einige Seminare in 2022 und einige in 2023 statt. Ich zahle aber direkt in 2022 den gesamten Betrag. Kann ich die vollständigen Kosten der Ausbildung dann in der Steuererklärung für 2022 als Werbungskosten angeben, auch wenn einige Seminare erst in 2023 stattfinden?

Vielen Dank für eure Beratung!

Andrea

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Amber09):
kann ich den Betrag als Werbungskosten unproblematisch absetzen?


Ja

Zitat (von Amber09):
Benötige ich hierfür eine Bestätigung des Arbeitgebers, der mir die Fortbildung anweist oder ist das nicht zwingend?


Das ist nicht zwingend.

Zitat (von Amber09):
wenn ich die Fortbildung erst im Oktober beginne, finden einige Seminare in 2022 und einige in 2023 statt. Ich zahle aber direkt in 2022 den gesamten Betrag. Kann ich die vollständigen Kosten der Ausbildung dann in der Steuererklärung für 2022 als Werbungskosten angeben, auch wenn einige Seminare erst in 2023 stattfinden?


Ja

Zu prüfen ist jedoch, ob es sich um Werbungskosten für den aktuellen Job handelt oder um vorgezogene Betriebsausgaben für den geplanten Job als Business Coach.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amber09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für das schnelle Feedback. Also gezielt möchte ich es schon als Führungskraft in der aktuellen Rolle anwenden. Dass ich mich damit mal Teilzeit selbstständig machen könnte, steht noch in den Sternen.
Die Ausbildung ist auch gezielt für Führungskräfte konzipiert.
Damit sollte es als Werbungskosten anerkannt werden oder? Muss man hierfür einen Beleg beim Finanzamt vorlegen um das zu verdeutlichen?

Viele Grüße
Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Amber09):
1) kann ich den Betrag als Werbungskosten unproblematisch absetzen?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Amber09):
Benötige ich hierfür eine Bestätigung des Arbeitgebers, der mir die Fortbildung anweist oder ist das nicht zwingend?

Das ist nicht zwingend, aber vorbeugen ist besser.
Aus dem gleichen Grunde würde ich auch Flyer, Screenshots etc. zu dem Kurs entsprechend archivieren.



Zitat (von Amber09):
ggf zukünftig Teilzeit als Business Coach arbeiten möchte.

Selbständig / freiberuflich? Oder bei dem aktuellen Arbeitgeber?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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