Hallo,
eine Frage zum Einkommensteuerbescheid.
im Jahr 2005 wurden mir 28 km Entfernung zur Arbeitstätte angerechnet.
Nun im Jahr 2006 wurde es auf 21 km festgelegt obwohl ich wieder 28 km angegeben habe.
Sollte ich mich im Einspruch darauf beziehen oder laufe ich dann Gefahr das mir dann für das Jahr 2005 noch die Entfernung strittig gemacht wird.
Zur Situation, -der kürzeste Weg ist 21 km der verkehrstechnisch sinnvollere ist 28 km entfernt.
Gruss und Danke für Antworten
stephan.H
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-- Editiert von stephan.H. am 01.01.2007 14:19:43
Werbungskosten - Entfernung zur Arbeitsstätte - kürzeste oder sinnvollste Weg?
1. Januar 2007
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Frage vom 1. Januar 2007 | 14:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten - Entfernung zur Arbeitsstätte - kürzeste oder sinnvollste Weg?
#1
Antwort vom 1. Januar 2007 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (49965 Beiträge, 17513x hilfreich)
Du solltest Dich nicht auf die Anerkennung der 28km im letzten Jahr beziehen, da aus der Anerkennung im letzten Jahr kein Anspruch auf Anerkennung auch in diesem Jahr besteht.
Du solltest vielmehr begründen, warum der 28km lange Weg der verkehrstechnisch günstigere Weg ist. Insbesondere sollte er zeitlich kürzer sein als der mit 21km kürzere Weg.
Dass im Vorjahr noch 28km anerkannt wurden, dürfte dem Finanzbeamten ohnehin bekannt sein.
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