Hallo,
eine Frage zum Einkommensteuerbescheid.
im Jahr 2005 wurden mir 28 km Entfernung zur Arbeitstätte angerechnet.
Nun im Jahr 2006 wurde es auf 21 km festgelegt obwohl ich wieder 28 km angegeben habe.
Sollte ich mich im Einspruch darauf beziehen oder laufe ich dann Gefahr das mir dann für das Jahr 2005 noch die Entfernung strittig gemacht wird.
Zur Situation, -der kürzeste Weg ist 21 km der verkehrstechnisch sinnvollere ist 28 km entfernt.
Gruss und Danke für Antworten
stephan.H
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-- Editiert von stephan.H. am 01.01.2007 14:19:43