Werbungskosten - Fortbildung

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
corinna2408
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten - Fortbildung

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte eine kurze Hilfe.
Ich sitze gerade an der Einkommenssteuererklärung. Es geht um ein berufsbegleitendes Studium, das NACH einer abgeschlossenen Berufsausbildung absolviert wird. Demnach gehört es in die Kategorie Werbungskosten.

Soweit so gut, aber beim eintragen der dazugehörigen Kosten ändert mein Steuerprogramm die Erstattung nicht mehr. Also selbst wenn ich versuchsweise 10.000 Euro als Kosten angebe, ändert sich die Erstattung nicht mehr. Nun die Frage, kann das (aus welchem Grund auch immer) sein? Gibt es eine Deckelung bei den Werbungskosten (bspw dürfen die nicht mehr als X% vom Brutto sein)? Oder spinnt meine Software (Steuersparerklärung)?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Ohne Glaskugel wird man das kaum zutreffend beantworten können!

Mein erster Gedankengang wäre allerdings:

Es kann nicht mehr Steuer erstattet werden, als einbehalten würde! Ist die festzusetzende Steuer bereits 0 €, kann man auch 1 Mio Wk ansetzen, die festzusetzende Steuer und damit auch die Erstattung ändern sich nicht mehr!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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