Hallo zusammen,
Ich möchte für die Steuererklärung mein Handy absetzen. Ich benutze es u.a. beruflich.
Allerdings habe ich am 29.12.2020 die Rechnung für das Handy bekommen. Generell würde ich ja sagen, ich gebe das in der 2020 Steuererklärung an, weil die Rechnung aus dem Jahr ist.
Jetzt ist es ja so, dass ich dem Finanzamt nachweisen muss, dass ich es beruflich benötigt (Bsp. Nutzungstagebuche).
Allerdings würde ich das nutzungstagebuch für letztes Jahr führen (da hatte ich ja noch das alte Handy) oder aber aus diesem Jahr (gehört die Rechnung dann in die nächste Erklärung).
Folgende Fragen
1. gehört die Rechnung in die Steuererklärung von 2021, weil ich es ja auch da benutzt habe? Oder
2. gehört die Rechnung in 2020, weil da das Rechnungsdatum ist.
Besten Dank.
Werbungskosten Handy
27. Juli 2021
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Frage vom 27. Juli 2021 | 20:24
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten Handy
#1
Antwort vom 27. Juli 2021 | 23:44
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1284x hilfreich)
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bezahlung, es sei denn, das Wirtschaftsgut wird über die Laufzeit abgeschrieben.
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