(Werbungskosten) Wann gilt Master als Erst- wann als Zweitstudium?

3. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
yelamri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
(Werbungskosten) Wann gilt Master als Erst- wann als Zweitstudium?

Hey an alle!

Ich habe eine Frage, die ich mir trotz aller Anstrengung nicht beantworten kann.

„Wann gilt ein Master als Erst- und wann als Zweitstudium?"


Ich habe bin kurz vor Ende meines Bachelor in Psychologie und will mit einem Master in Psychologie mit wirtschaftlichem Schwerpunkt oder Wirtschaftspsychologie beginnen (wenn die genaue Bezeichnung wirklich einen Unterschied macht).
Weil ich mich neben Bafög mit einem KfW-Kredit finanzieren müsste, ist jetzt die große Frage, ob ich den Master als Zweitstudium in Werbungskosten absetzen kann, um so am Ende mit weniger Schulden dazustehen.
Da ich für den Master Bafög-berechtigt bin und Bafög nur für die Erstausbildung in Frage kommt, dachte ich jetzt, dass das auch bedeutet, dass mein Mastervorhaben nicht (bzw. nur als Sonderausgaben) steuerlich absetzbar ist.

Allerdings finde ich eine unfassbare Menge an widersprüchlichen Aussagen und erhoffe mir, eventuell in diesem Forum Antwort zu finden.

Woher weiß ich, wann das Finanzamt meinen Master als Erst- oder Zweitstudium einstuft? Es steht tatsächlich auf jeder zweiten Internetseite etwas anderes und meistens schließen sich die Aussagen gegenseitig aus. Ich weiß, dass viel Halbwissen im Internet zu finden ist, aber irgendwie muss man ja auch eine Antwort kommen.

Meinung eines Bekannten (Finanzbeamter): „Master ist immer Zweitstudium!"

Aber wieso findet man dann so viele Aussagen, die das Gegenteil sagen?

Ich danke schonmal im Voraus für alle Antworten!








Für diejenigen die es interessiert:


Ich fasse hier mal ein paar Aussagen, die ich gefunden habe hier unten kurz zusammen: (es gibt wohl tausende, aber jede sagt etwas anderes, hier eine kleine Zusammenfassung)

EstG: (unklar) à Bachelor erfüllt hier eigentlich alle Kriterien, aber eine eindeutige Antwort gibt es auch hier nicht
- Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. 2Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. 3Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird. 4Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. 5Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.

Mystipendium.de: Master gilt beim Fiskus „immer" als Zweitstudium!
- Du kannst ein Erststudium mit einem Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder mit einem Magister abschließen. Achtung: Der Fiskus stuft den Master nicht als Erststudium, sondern immer als Zweitstudium ein!

Visiotax.de: Master ist Teil der einheitlichen Erstausbildung und deshalb NICHT absetzbar. Erststudium.
- Der Bundesfinanzhof hatte im Urteilsfall vom 03.09.2015 (Az. VI R 9/15) zu entscheiden, ob ein konsekutives Master-Studium als Erst- oder Zweitstudium einzustufen ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es als Teil einer einheitlichen Erstausbildung anzusehen ist, wenn es so auf das vorhergehende Bachelor-Studium abgestimmt ist, dass das von Eltern und Kind bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Master-Abschluss erreicht werden kann.
Es wird davon ausgegangen, dass das Kind die für das angestrebte Berufsziel erforderliche Ausbildung mit dem ersten erlangten Abschluss noch nicht beendet hat, wenn die Ausbildungsabschnitte (Bachelor und Master) in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Ein enger inhaltlicher Zusammenhang wird dann angenommen, wenn beispielsweise beide Maßnahmen dieselbe Berufssparte oder denselben fachlichen Bereich betreffen.
In der Konsequenz werden sog. konsekutive Master-Studiengänge wohl zukünftig bis auf wenige Ausnahmen als Erststudium eingestuft werden.

Mein-studium-karriere.de: konsekutiver Master ist KEIN Zweitstudium (aber was ist dann alles konsekutiv?)
- Ein Zweitstudium ist nichts anderes als ein weiteres Studium, nachdem du beispielsweise schon ein Bachelorstudium abgeschlossen hast. Ein aufbauendes Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor zählt allerdings nicht als Zweitstudium.
Haufe.de: Definitionssache, welches Berufsziel erreicht werden will. Allerdings könnte ich mit dem Bachelor in exakt den selben Bereichen arbeiten, wie mit dem Master
- Ein auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmtes Masterstudium ist Teil der Erstausbildung, wenn das Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen BMF v. 7.12.2011, BStBl I 2011, 1243).

Breitenbach-und-zimmermann.de: gleiche Aussage wie haufe.de

- Absolviert das Kind ein auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmtes Masterstudium, ist dieses Teil der Erstausbildung, wenn das Berufsziel erst darüber erreicht werden kann.
Lohnsteuerhilfe.net: wenn der Master direkt auf den Bachelor folgt, ist es ein Zweitstudium (hier scheint zwischen ErstAUSBILDUNG und ErstSTUDIUM unterschieden zu werden)
- Wird das Bachelorstudium abgeschlossen und gleich das Masterstudium angehängt, gilt bei den Finanzbehörden das Masterstudium als Zweitausbildung. Alle darin entstandenen Kosten können nunmehr als „Werbungskosten" abgesetzt werden. Zum Beispiel auch die oft recht kostspieligen Auslandsseminare.
- Das Kindergeld wird dennoch weitergezahlt. Denn hier wird das Masterstudium noch als Erstausbildung gewertet.

Studentensteuererklaerung.de: Master = Zweitausbildung
- Typische Zweitausbildungen = Master-Studium

Taxfix: Master zählt als Zweitstudium.
- Kann man den Master von der Steuer absetzen? Ja, denn der Master zählt als Zweitstudium. Ausgaben, die du dabei tragen musst, können deshalb als Werbungskosten gelten. Ausgaben wie Studiengebühren, Fahrtkosten, Literatur oder sogar dein Computer sind ganz oder teilweise mithilfe der Steuererklärung absetzbar.

Shbb.eu: Auf Bachelor aufbauendes Studium = Zweitstudium

- Dem Urteil ging ein Rechtsstreit voraus, der sich bereits über 13 Jahre hinzog. Geklagt hatte eine Frau, die 2003 ein Studium der Psychologie begonnen und dieses 2006 mit dem akademischen Grad Bachelor abgeschlossen hatte. Im Anschluss nahm sie ein Master-Studium der Neuro-Verhaltenswissenschaften auf. Beim Fiskus machte sie sowohl die Kosten für das Psychologie- als auch für das Master-Studium als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte dies in beiden Fällen nicht an.
- Der BFH entschied, dass das Master-Studium im Urteils-Einzelfall kein Erststudium ist und die dabei entstandenen Aufwendungen daher als Werbungskosten anzuerkennen sind. Diese Kosten seien beruflich veranlasst gewesen, weil die Klägerin das Studium benötigte, um Einnahmen als qualifizierte Psychologin zu erzielen. Hingegen fallen die Aufwendungen für ihr Bachelor-Studium unter das gesetzliche Abzugsverbot, da es sich bei diesem Studium um das Erststudium der Klägerin handelt.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von yelamri):
Wann gilt ein Master als Erst- und wann als Zweitstudium?


Bezüglich des Werbungskostenabzugs gilt ein Master immer als Zweitstudium.
Bezüglich des Anspruches auf Kindergeld kann es anders aussehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Da gibt es überhaupt keine zwei Meinungen oder widersprüchlichen Aussagen..

Und wenn man den Sinn der anderen Beiträge nicht erfassen kann, muss man sich als Student auch mal anzweifeln..

1x Hilfreiche Antwort

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