Hallo,
ich habe folgende Frage:
seit 01.01.2010 bin ich als kaufmännische Angestellte auf 401,00 € angestellt.
(netto kommen 357 € raus)
Momentan besuche ich den Samstagslehrgang zur Finanzbuchhalterin in Hannover an der Steuerfachschule Dr. Endriss.
Einen Teil bezahlt der Chef, den anderen ich.
Ich fahre dort auch selber hin.
Kann ich diese Werbungskosten (Gebühr des Lehrgangs,Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand) trotz geringem Einkommen in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Ich bin ledig und habe keine Kinder.
Vielen Dank schonmal.
Gruss
brine1981
-- Editiert am 25.04.2010 06:50
Werbungskosten - Gebühr des Lehrgangs, Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand
25. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. April 2010 | 06:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten - Gebühr des Lehrgangs, Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand
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#1
Antwort vom 25. April 2010 | 07:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47645 Beiträge, 16840x hilfreich)
quote:
Kann ich diese Werbungskosten (Gebühr des Lehrgangs,Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand) trotz geringem Einkommen in der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Im Prinzip ja. Da Du aber wahrscheinlich sowieso keine Steuern zahlst, führt das nicht zu einer Steuererstattung.
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