Hallo zusammen,
ich habe auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Unfall gehabt. Der Schade beläuft sich laut Gutachter auf 2300 EUR, die Versicherung des Unfallverursachers hat 1900 EUR überwiesen. Der Differenzbetrag wird erst nach erfolgter Reparatur ausgezahlt. Ich möchte das Auto aber nicht reparieren lassen. Kann ich den Differenzbetrag als Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank!