Hallo zusammen,
ich habe auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Unfall gehabt. Der Schade beläuft sich laut Gutachter auf 2300 EUR, die Versicherung des Unfallverursachers hat 1900 EUR überwiesen. Der Differenzbetrag wird erst nach erfolgter Reparatur ausgezahlt. Ich möchte das Auto aber nicht reparieren lassen. Kann ich den Differenzbetrag als Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank!
Werbungskosten?
Haben Sie sich versteuert?
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Das kommt auf die genauen Umstände an. Wahrscheinlich geht das aber nicht.
Aufgrund der nicht durchgeführten Reparatur ist Dir der Schaden in Höhe der Differenz von 400€ ja gar nicht entstanden. Deshalb zahlt ja auch die Versicherung diesen Betrag nicht.
Einen Schaden, den man nicht tatsächlich erlitten hat, kann man natürlich auch nicht vond er Steuer absetzen.
Doch. Allerdings muss das der fiktive steuerliche Wert vor Unfall (Anschaffungskosten abzgl. fiktiver Abschreibungen bisher) und dem Wert nach dem Unfall ermittelt werden. Nur wenn der fiktive Wert nach dem Unfall niedriger ist als vor dem Unfall, kann die Differenz als Werbungskosten angesetzt werden. Aus Vereinfachungsgründen würde ich es einfach mit der Diff. von EUR 400 probieren.
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