Werbungskosten bei Infoveranstaltung (Bewerbungskosten)

22. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Werbungskosten bei Infoveranstaltung (Bewerbungskosten)

Steuerrecht - durchaus auch eine Disziplin, welche ich nicht perfektioniert habe ;)

Daher mal eine Frage in die Runde:

A ist in einem Angestelltenverhältnis. Er erwägt einen Berufswechsel. In diesem speziellen Fall wäre eine "besondere" Form der Ausbildung notwendig. Besonders in dem Sinne, als dass es Bundes- bzw. Landesweit organisiert ist, also nicht im Sinne von "jeder Handwerksbetrieb in der näheren Umgebung".

Da dieser Schritt (-A steht mitten im Leben-) natürlich gewisse Einschnitte bedeutet, möchte A sich natürlich umfangreich informieren, ehe er den Schritt wagt.
Ein Fachverband bietet dazu Jährlich zwei Infoveranstaltungen an. Leider sind diese jeweils 400-600km von A entfernt, es entstehen also durchaus nennenswerte Kosten.

Frage1: Können diese Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden? Bzw. Sonderausgaben?
Es sind natürlich keine Kosten, welche direkt mit einer Bewerbung in Verbindung stehen. Der Besuch der Veranstaltung ist obligatorisch.

Frage2: Aufgrund der zeitlichen Beraumung, wäre eine Anreise des A bereits am Vortag notwendig. Können die Hotelkosten, welche definitiv anfallen, ebenfalls geltend gemacht werden?

Wenn ihr diese beiden Fragen beantwortet wäre das Spitze.
...und dennoch käme noch die Kür:

Frage3: 400km macht man natürlich nicht aus Jux und Dollerei, wie man in unserer Region sagt. Es würde sich also anbieten, die Frau mit einzupacken und im Nachhinein die Stadt anzuschauen. Würde das im Hinblick auf die Frage2 ein Unterschied machen "Doppelzimmer vs. Einzelzimmer". Bisher hatte A damit keine Berührungskosten, da A seine Dienstreisen komplett ggü. dem Arbeitgeber abrechnet.

Frage4: Wie sieht es mit Verpflegungsmehraufwänden aus? Es ist natürlich keine "Dienstreise". Kann man die Pauschalen dennoch geltend machen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ohne die Ehefrau hätte ich die Fragen 1, 2 und 4 mit "ja" beantworten.

Frage 3: auf jeden Fall wäre die Hälfte der Kosten zu kürzen.

Ist der private Teil z.B. 1,5 Tage und die Veranstaltung eine Stunde, würde ich annehmen, dass überwiegend private Gründe vorlägen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ohne die Ehefrau hätte ich die Fragen 1, 2 und 4 mit "ja" beantworten.
Ist der private Teil z.B. 1,5 Tage und die Veranstaltung eine Stunde, würde ich annehmen, dass überwiegend private Gründe vorlägen.


Danke für die Antwort, das hilft mir schon weiter!
Vielleicht kannst du mir da noch genauer helfen: wären das Werbungskosten oder Sonderausgaben. Nicht, dass ich in 2021 nochmal Fragen muss ;)

Also rein "organisatorisch" könnte man das natürlich so darstellen, dass der "private Teil" gar nicht erst auftaucht. Also sprich: man könnte ja zwei Einzelzimmer buchen.
Es geht sich auch nicht darum die "Reise" zu verlängern, sondern nur die Abreise nach der Veranstaltung von frühem Mittag bis zum Abend zu verschieben.

Zitat (von Cybert.):
Frage 3: auf jeden Fall wäre die Hälfte der Kosten zu kürzen.
Warum/Wieso? Auch hier kenne ich ausschließlich die komplette Abrechnung per AG. Hälfte wegen "Frau kommt" mit? Das wäre selbsterklärend.

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