Nach mehreren Jahren Selbständigkeit hatte ich mich Anfang letzten Jahres um Arbeit
(Angestelltenverhältnis) in England bemüht, u.a. wegen der wesentlich niedrigeren Arbeitslosenquote und der unkonventionelleren Einstellungspraxis. Bewerbungen von Deutschland aus sind jedoch aussichtslos, wenn man nicht gerade absoluter Spezialist bzw. Mediziner o.ä. ist. Also habe ich mir in England eine Wohnung gesucht und mich dort mehrere Monate beworben. Erstwohnsitz war weiterhin in Deutschland (meine Frau hatte sich auf eine bessere Stelle beworben und bekommen). Es gab auch einige Bewerbungsgespräche, jedoch in der Endauswahl hat's dann eben doch nicht gereicht.
Die Frage ist nun, ob und inwieweit ich bei der Steuererklärung Werbungskosten geltend machen kann - ggf. als Verlustvortrag, den ich dann in den kommenden Jahren mit meinem lohnsteuerpflichtigen Job in Deutschland verrechnen kann?
Für Hinweise im voraus vielen Dank!
Auszug aus Artikel zu Werbungskosten:
Bewerbungskosten
Kosten, die bei der Jobsuche entstehen, sind selbst dann steuerlich absetzbar, wenn die Bewerbungen nicht erfolgreich waren. Das Finanzamt erkennt zum Beispiel Ausgaben für Passfotos, Fotokopien, Mappen, Beglaubigungen, Porto, Stellengesuche, Einwahlgebühren für Internet-Jobbörsen, Telefonkosten, Bewerbungsbücher und -kurse sowie die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen an. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln lassen sich Bewerbungskosten in bestimmten Grenzen sogar ohne Quittungen und Belege absetzen. Für eine Bewerbungsmappe werden pauschal 8,50 Euro akzeptiert. Nicht abzugsfähig sind hingegen Anzug oder Kostüm, die eigens fürs Vorstellungsgespräch gekauft wurden.
Auch wer 2005 keine oder nur geringe Einnahmen hatte, etwa weil er sein Examen gemacht hat oder arbeitslos war, sollte für das abgelaufene Jahr eine Steuererklärung abgeben und die Aufwendungen für seine Jobsuche als Werbungskosten geltend machen. Diese Ausgaben führen zu einem Verlust, den das Finanzamt mit dem Steuerbescheid feststellt. Im nächsten Jahr verringert dieser Verlust das zu versteuernde Einkommen und führt so in 2006 zu einer niedrigeren Steuerbelastung.
Werbungskosten bei Jobsuche Ausland
30. August 2006
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2006 | 13:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten bei Jobsuche Ausland
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#1
Antwort vom 30. August 2006 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (46335 Beiträge, 16435x hilfreich)
Werbungskosten müssen aber im Zusammenhang mit zukünftigen steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Mindestens muss dieser Zusammenhang geplant sein.
Da aber das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit aus England auch dort steuerpflichtig ist, ist die Anerkennung der Werbungskosten in Deutschland nicht möglich.
Ob in England vergelichbare Regelungen zu Werbungskosten bestehen und ob sie dann dort steuerlich abzugsfähig wären, kann ich nicht sagen.
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