Werde im Praktikum reguläre Einkünfte nach § 19 EStG
auf LSt-Karte erzielt, können ganz normal alle damit zusammenhängenden Werbungskosten (Fahrtkosten, doppelte HH-Führung, Verpflegungsmehraufwendungen usw.) geltend gemacht werden. Wie passt es, dass das FA die gesamten Aufwendungen als Sonderausgaben nach § 10 I Nr.7 EStG
mit max. 1227 € abzieht, obwohl diese nicht mit dem Studium, sondern klar durch die eigentliche berufliche Tätigkeit verursacht und veranlasst wurden. Das FA argument so und verweigert den WK-Abzug, obwohl die Voraussetzungen des § 9 I S.1 EStG
erfüllt sind. Wie kann das angehen???
Die Frage, ob das Studium Erst- oder Zweitstudium, Sonderausgaben oder komplett WK darstellen, ist doch hier irrelvant, weil bereits ein klarer Zusammenhang zwischen Einnahmen und WK vorhanden ist. Oder ???
Werbungskosten bei Praktikum im Studium?
6. September 2004
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Frage vom 6. September 2004 | 12:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten bei Praktikum im Studium?
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#1
Antwort vom 8. September 2004 | 08:51
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
http://www.bff-online.de/kige/index.html
Informationen für Kindergeldberechtigte, Formular für Werbungskosten downladen.
#2
Antwort vom 8. September 2004 | 10:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leider kann ich mit dem Link nicht viel anfangen, was das konkret mit dem Fall zu tun?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2004 | 08:23
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Da steht wunderschön alles drinnen, was Werbungskosten sind. Die müssen natürlich auch während und für das Praktikum entstanden sein und nicht für das Studium im Allgemeinen.
Doppelte Haushaltsführung z.B. nur bei eigener Wohnung und einer zusätzlichen am Praktikumsort.
-- Editiert von alida am 13.09.2004 18:46:01
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