Werbungskosten bei Zuzug aus dem Ausland

28. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Werbungskosten bei Zuzug aus dem Ausland

Hallo!
Folgende Situation:
Person A studiert bis Herbst im EU-Ausland und arbeitet nebenher geringfügig. Anschließend bekommt diese Person eine Vollzeitanstellung in Deutschland und zieht dorthin. Damit wird Person A in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Im EU-Ausland unterlagen die Nebeneinkünfte keiner Steuer (dort wurde auch keine Steuererklärung abgegeben), da sie geringfügig waren, aber in Deutschland müssen diese ja wegen des Progressionsvorbehalts angegeben werden. Wie genau wird das gemacht und was passiert mit den Werbungskosten in Zusammenhang mit diesen Einkünften oder Beispielsweise mit Ausgaben für das Studium/Praktika, die noch im EU-Ausland getätigt wurden? Werden diese in der Steuererklärung einfach zusammen mit den in Deutschland angefallenen Werbungskosten angegeben?
Danke und guten Rutsch!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quadrat84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich hatte eine im Groben aehnliche Situation und das ganze so verstanden:

Fuer Werbungskosten koenntest du theoretisch einfach 1000E von deinen dt. Einkuenften abziehen und damit ist es erledigt (allerdings dann keine Werbungskosten um den Progressionsvorbehalt zu mindern, da die 1000E Pauschale fuer das ganze Jahr gilt).

Allerdings kannst du den Umzug vom EU-Ausland nach D vom dt. Einkommen steuerlich absetzen. Das waeren wahrscheinlich um die 880E. Damit kommst du schon knapp an die 1000E Pauschale ran und es wird viel einfacher drueber zu kommen.

Weitere Werbungskosten setzt du dort ab, wo sie anfallen: Werbungskosten fuer die dt. Arbeit bei den dt. Einkuenften; Werbungskosten, die du fuer die geringfuegige Arbeit im Ausland hattest, ziehst du beim Progressionsvorbehalt ab.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen