Hallo zusammen,
ich habe im 2019 eine renovierungsbedürftige 3ZW gekauft, nach der Renovierung wollte mein Sohn mit seiner Verlobte einziehen und unentgeltlich wohnen. So habe ich dem Finanzamt mitgeteilt. Leider wurde die Verlobung aufgelöst und die Wohnung wurde ab 01.08.2020 an einem Fremden vermietet. Die Wohnung wurde vom Kauf bis Vermietung renoviert bzw. stand leer.
Finanzamt lehnt ein Abzug von Werbungskosten für das Jahr 2019 ab, Aufgrund der fehlenden Vermietungs-bzw. Einkünfteerzielungsabsicht der Wohnung kommt ein Abzug von Werbungskosten daher erst ab dem Veranlagungsjahr 2020 in Betracht.
Darf das Finanzamt wegen fehlenden Vermietungs-bzw. Einkünfteerzielungsabsicht den Abzug von Werbungskosten ablehnen ?
Danke für die Antworten
Beste Grüße
Özcan
Werbungskosten für Mietwohnung
3. August 2021
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Frage vom 3. August 2021 | 15:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten für Mietwohnung
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#1
Antwort vom 3. August 2021 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatDarf das Finanzamt wegen fehlenden Vermietungs-bzw. Einkünfteerzielungsabsicht den Abzug von Werbungskosten ablehnen ? :
Ja
#2
Antwort vom 4. August 2021 | 09:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Wohnung wurde vom Kauf bis zur Vermietung nicht eigengenutzt, sie wurde zuerst renoviert danach stand sie leer.
Darf das Finanzamt wegen fehlenden Vermietungs-bzw. Einkünfteerzielungsabsicht den Abzug von Werbungskosten trotzdem ablehnen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. August 2021 | 11:10
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Es kommt auf die Verwendungsabsicht an.
Und die war im Zeitpunkt der Renovierung in 2019 doch klar, es unentgeltlich zu überlassen.
Insoweit steht die unentgeltliche Überlassung hinsichtlich Werbungskosten einer Eigennutzung gleich.
Und jetzt?
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