Hallo!
Hier mal zwei verschiedene Fragen zur privaten Einkommensteuererklärung:
1. Wenn Rechnungen als Nachweis für Werbungskosten eingereicht werden, welches Datum gilt dann (z.B. bei einem Jahreswechsel, wenn man nicht weiß, zu welchem Kalenderjahr die Rechnung steuerrechtlich gehört): Leistungsdatum, Lieferdatum, Rechnungsdatum, Datum der tatsächlichen Zahlung?
2. Nehmen wir an, im Vorjahr wurde vom Finanzamt ein negatives Einkommen festgestellt. Ist man nun gezwungen, den Minusbetrag im darauffolgenden Jahr geltend zu machen? Oder kann man den Betrag z.B. auch erst zwei Jahre später anrechnen lassen (z.B. weil das Bruttoeinkommen dann höher ist und sich der Abzug viel mehr 'lohnt')?
Gruß
jotrocken
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Werbungskosten - negat. Einkünfte
7. Februar 2009
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Frage vom 7. Februar 2009 | 13:24
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Werbungskosten - negat. Einkünfte
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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