Hallo,
ich bin mittlerweile im vierten Jahr meines Zweitstudiums und habe jetzt mehr oder weniger durch Zufall erfahren, dass ich hätte meine Kosten in der Zweitwohnung eventuell als Werbungkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angeben können.
Jetzt hab ich meine Steuererkklärungen für die letzten 3 Jahre aber schon fleißig gemacht und gegen die Bescheide damals keinen Einspruch eingelegt. Kann man auch noch nachträglich die Werbungskosten angeben, oder hat es sich mit der akzeptierten Steuerklärung für diese Jahre endgültig erledigt?
Danke!
Werbungskosten rückwirkend
8. April 2019
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Frage vom 8. April 2019 | 23:18
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten rückwirkend
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#1
Antwort vom 8. April 2019 | 23:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:oder hat es sich mit der akzeptierten Steuerklärung für diese Jahre endgültig erledigt?
So ist es.
Und jetzt?
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