Hallo zusammen,
werden bei gemeinsamer Steuererklärung mit Zusammenveranlagung die Werbungskosten getrennt abrechenbar ?
Beispiel:
Ehepartner A hat aufgrund langer Entfernung sagen wir 4.000 Euro Werbungskosten beisammen. Partner B arbeitet um die Ecke, bleibt also weit unter den 1000 Euro Pauschbetrag.
Werden dann die 4000 und die 1000 Euro direkt addiert oder wie wird das gerechnet beim Abzug vom Brutto ?
Vielen Dank für Hinweise.
Werbungskosten und -Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung
16. Juli 2015
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Frage vom 16. Juli 2015 | 21:44
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Werbungskosten und -Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung
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#1
Antwort vom 16. Juli 2015 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Die Werbungskostenpauschale wird getrennt betrachtet. Partner B hat also Anspruch auf 1.000€, auch wenn Partner A Werbungskosten in Höhe von 4.000€ hat.
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