Liebe Forengemeinde,
ich habe eine allgemeine Frage.
Wenn ein Polizist in Dienstkleidung mit der Bahn zu seiner Tätigkeitsstätte fährt, entstehen ihm keine Fahrtkosten.
Kann er trotzdem die Entfernungspauschale in der Anlage N geltend machen.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten