Werbungskosten/Handwerkerleistungen

7. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pina11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Werbungskosten/Handwerkerleistungen

Hallo,
vielleicht kann ja jemand helfen:

Ich hab folgendes Problem: Mir gehört mit meinem Bruder ein Haus, in dem eine Wohnung fremdvermietet ist, eine Wohnung unentgeltlich unser Onkel mit Nießbrauch bewohnt und eine Wohnung unentgeltlich von meinem Bruder bewohnt wird.

Nun ist es so, dass wir uns die Mieteinnahmen für die eine Wohnung teilen und auch alle Kosten für das Haus. Aufwendungen, die die Mietwohnung betreffen, kann man ja als Werbungskosten bei den Mietteinnahmen absetzen. Wie ist das aber nun bei Aufwendungen, Reparaturen etc. die nicht die Mietwohnung betreffen? Kann ich solche Handwerkerleistungen in meiner Steuererklärung anteilig auch absetzen, obwohl ich das Haus nicht bewohne oder nur mein Bruder?? Ich zahle ja auch die Hälfte der Rechnungen. Was macht man da?

Danke!!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat (von Pina11):
Kann ich solche Handwerkerleistungen in meiner Steuererklärung anteilig auch absetzen, obwohl ich das Haus nicht bewohne oder nur mein Bruder??


Nein

Zitat (von Pina11):
Ich zahle ja auch die Hälfte der Rechnungen. Was macht man da?


Da kann man nichts machen, bzw. nur etwas wenn Dein Bruder auch Miete zahlen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pina11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke. Oh man, da hab ich ja echt die A...karte. Da bist Du sicher, dass ich als Miteigentümer keine Kosten absetzen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Im Einkommensteuergesetz steht dazu in § 9:

Zitat:

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.


Die Aufwendungen für die Wohnung des Bruders erfüllen diesen Tatbestand nicht und sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Haushaltsnahe Aufwendungen sind in § 35a EStG geregelt:
Zitat:
Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder – bei Pflege- und Betreuungsleistungen – der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird.


Auch das ist nicht erfüllt, so dass ein Abzug ausscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5422 Beiträge, 1286x hilfreich)

Zitat (von Pina11):
Danke. Oh man, da hab ich ja echt die A...karte. Da bist Du sicher, dass ich als Miteigentümer keine Kosten absetzen kann?

Der Onkel oder der Bruder könnten die Kosten absetzen, wenn sie sie trügen
Wenn Sie Ihrem Bruder den Anteil für seine Wohnung schenken, muss ihn janicht die Allgemeinheit tragen. :-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.438 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.667 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.