Werbungskosten/Pauschale

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 281x hilfreich)
Werbungskosten/Pauschale

Wir haben gestern unseren Steuerbescheid 2007 bekommen und erfreulicherweise fiel er sogar hoeher aus als unsere Steuersoftware prognostizierte (das ist natuerlich Grund zur Freude).

Da ich aber gerne die Dinge (auch wenn sie zu unseren Gunsten sind) verstehen moechte und nicht nur hinnehmen (schliesslich kann man dadurch ja fuer die Zukunft was lernen), hier nun meine Frage:

Mein Mann und ich haben Zusammen veranlagt, Splittingtarif.

Durch einen beruflich bedingten Umzug hat mein Mann einen hohen Werbungskostenanteil gehabt. Ich hatte nur einen geringen. Nun bin ich davon ausgegangen, dass bei Zusammenveranlagung die Werbungskosten einfach addiert werden, sofern Sie kumuliert den pauschbetrag fuer Ehepaare (EURO 1840,00) uebersteigen.

Also, meine Rechnung (Betraege gerundet):
Werbungskosten Mann: 4000 Euro
Werbungskosten Frau: 200 Euro
Werbungskosten gesamt abzugsfaehig: 4200 Euro

Im Bescheid steht nun aber: Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten der ehefrau ist der hoehere ArbeitnehmerPauschbetrag abgezogen worden. Also Rechnung des FA:
Werbungskosten Mann: 4000 Euro
Werbungskosten Frau: 920 Euro (Pauschbetrag)
Werbungskosten gesamt abzugsfaehig: 4920 Euro

Natuerlich will ich mich darueber nicht beschweren. Wollte nur wissen, ob das tatsaechlich so richtig ist. Dann weiss ich das fuers naechste Jahr.

Danke!











1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49945 Beiträge, 17505x hilfreich)

Das ist korrekt. Im Gegensatz zu vielen anderen Freibeträgen wird der Werbungskostenpauschbetrag nicht kumuliert. Wenn ein Ehegatte gar nicht arbeitet, bekommen Ehegatten ihn auch nur einmal.

Bei so niedrigen Werbungskosten braucht sich Deine Frau gar keine Mühe zu geben, belege zu sammeln oder in der Steuererklärung etwas anzugeben.

Selbst wenn man die Felder für die Werbungskosten in der Anlage N leer lässt, bekommt, man den Werbungskostenpauschbetrag von 920€ pro Jahr.

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