Werbungskostenpauschale

26. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lisii11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskostenpauschale

Ich wollte fragen, ob es sich lohnt die Steuererklärung für 2016 (ja, ich weiß, ich habe nur noch ein paar Tage Zeit dafür) abzugeben, wenn ich den Verlustvortrag (Master) geltend machen will? Ich hatte 2016 nur knapp 700 € Einkommen.
Im Oktober 2016 habe ich den Master angefangen, davor im Bachelor. Von Oktober bis Dezember habe ich ein paar Sachen, die ich geltend machen könnte, aber eben nicht sooo viel (grob gesagt vielleicht 800 €). Damit komme ich natürlich nicht bis an die 1000 €, die man für die Werbungskostenpauschale eh bekommt.
Lohnt sich aber die Abgabe der Steuererklärung dennoch, da ich dennoch die 1000 € Werbungskostenpauschale mit ins nächste Jahr nehmen könnte? Oder wird das anteilig für die Monate berechnet, da ich ja erst im Oktober mit dem Master begonnen habe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Lisii11):
Oder wird das anteilig für die Monate berechnet, da ich ja erst im Oktober mit dem Master begonnen habe?

Nein!

Zitat (von Lisii11):
Lohnt sich aber die Abgabe der Steuererklärung dennoch, da ich dennoch die 1000 € Werbungskostenpauschale mit ins nächste Jahr nehmen könnte?

Die gibt es jedes Jahr und wird nicht übertragen.

Zitat (von Lisii11):
Ich hatte 2016 nur knapp 700 € Einkommen.

Zitat (von Lisii11):
amit komme ich natürlich nicht bis an die 1000 €, die man für die Werbungskostenpauschale eh bekommt.

Nein, Sie bekämen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag max. bis zu den Einnahmen. Ein Verlust ist damit nbicht möglich.

Sie hätten also max. einen Verlustvortrag von 100 EUR, wenn es kein Minijob war.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Damit komme ich natürlich nicht bis an die 1000 €, die man für die Werbungskostenpauschale eh bekommt.


Die bekommt man nur dann in vollem Umfang, wenn auch das Bruttoeinkommen größer als 1.000€ ist. Einen Verlust kann man daher mit der Werbungskostenpauschale nicht erzeugen.

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