Werkstatt für Nebengewerbe

18. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Trant
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt für Nebengewerbe

Hallo zusammen,
ich habe seit zwei Jahren ein Nebengewerbe angemeldet. Da ich letztes Jahr gemerkt hatte, dass der Platz in meiner kleinen Werkstatt im Haus nicht ausreicht, musste ich erweitern.
Somit habe ich meine Garage durch Holzbauweise aufgestockt und hier nun Werkstatt und Lager untergebracht.

Wie verhält sich das steuerlich?
Sind die Kosten hierfür steuerlich absetzbar bzw. Abzuschreiben nach Afa-Anlagegüter?

Vielen Dank und Liebe Grüße.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Grundsätzlich ja. Dann ist es mE aber auch Betriebsvermögen. Falls man aus der Garage auszieht, werden dann stille Reserven besteuert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
Dann ist es mE aber auch Betriebsvermögen.

Sofern der Wert inkl. anteiligem Grundstück mehr als 20.500 Euro beträgt (§ 8 EStDV).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6881 Beiträge, 1586x hilfreich)

Zitat (von Trant):
ich habe seit zwei Jahren ein Nebengewerbe angemeldet.

Aus reiner Neugier: was ist denn das Hauptgewerbe?
(Das es zu einem Nebengewerbe zwingend geben muss.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trant
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Eine ganz normale, nicht selbstständige Arbeit.

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