Hallo zusammen,
ich habe seit zwei Jahren ein Nebengewerbe angemeldet. Da ich letztes Jahr gemerkt hatte, dass der Platz in meiner kleinen Werkstatt im Haus nicht ausreicht, musste ich erweitern.
Somit habe ich meine Garage durch Holzbauweise aufgestockt und hier nun Werkstatt und Lager untergebracht.
Wie verhält sich das steuerlich?
Sind die Kosten hierfür steuerlich absetzbar bzw. Abzuschreiben nach Afa-Anlagegüter?
Vielen Dank und Liebe Grüße.
Werkstatt für Nebengewerbe
18. März 2025
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Frage vom 18. März 2025 | 06:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt für Nebengewerbe
#1
Antwort vom 18. März 2025 | 16:15
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 19x hilfreich)
Grundsätzlich ja. Dann ist es mE aber auch Betriebsvermögen. Falls man aus der Garage auszieht, werden dann stille Reserven besteuert
#2
Antwort vom 18. März 2025 | 16:26
Von
Status: Junior-Partner (5404 Beiträge, 1287x hilfreich)
Zitat :Dann ist es mE aber auch Betriebsvermögen.
Sofern der Wert inkl. anteiligem Grundstück mehr als 20.500 Euro beträgt (§ 8 EStDV).
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#3
Antwort vom 18. März 2025 | 19:19
Von
Status: Schlichter (7524 Beiträge, 1697x hilfreich)
Zitat :ich habe seit zwei Jahren ein Nebengewerbe angemeldet.
Aus reiner Neugier: was ist denn das Hauptgewerbe?
(Das es zu einem Nebengewerbe zwingend geben muss.)
#4
Antwort vom 18. März 2025 | 19:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten.
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