Hallo liebes Forum,
ich versuche mich schon seit Stunden im Internet schlau zu machen, komme aber einfach auf keinen grünen Nenner.
Meine Steuererklärung letztes Jahr war easy peasy, da unter Grundfreibetrag, dieses Jahr blicke ich aber nicht mehr durch. Vielleicht kann mir jemand helfen...
Folgendes:
Seit März bin ich im Praxissemester (Pflicht im Studium, bin immatrikuliert, KK zahle ich selber, da über 25) und verdiene dort 650 +150 € Wohngeld (brutto=netto). Dafür bin ich über 250 Kilometer umgezogen. Gesamteinkünfte OHNE Steuerabzug 3200 €.
Seit Juli verdiene ich brutto 1.660 € bis Mitte September (dort werden mir Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abgezogen). Gesamtbrutto ca. 4200 €.
Ab Mitte September beginne ich eine neue Werkstudententätigkeit 20h/Woche. (September anteilig: 240 + Okt. Nov. Dezember = Gesamtbrutto: 3060 (Dort werden mir Steuern abgezogen).
Seit letztem Jahr bin ich selbstständig gemeldet (Nebentätigkeit als Student --> Freier Redakteur, Kleingewerbe unter 17.500 €) und habe dieses Jahr nichts dadurch eingenommen. Was sich aber ab Oktober ändern könnte, dort könnte ich 350 € (pro Monat) dazu verdienen. Gesamt dann 1050 €.
Also komme ich auf Gesamteinkünfte von 11.510 € im Jahr 2017. Beim Praktikum habe ich keine Steuern gezahlt, sonst überall.
Den Freibetrag + Werbungskosten überschreite ich also um 1690 €.
Bis nächstes Jahr bin ich immatrikluiert, beginne ab Oktober meine Bachelorarbeit. Zur Arbeit fahre ich mit dem Auto, Umzugskosten hatte ich auch.
Fragen:
- Wie viel muss ich nachzahlen bei Steuerklasse 1 und der Überschreitung des Freibetrages um 1690 €? Werden die bereits gezahlten Steuern dort mit eingerechnet?
- Wenn ich die selbstständige Tätigkeit aufnehme komme ich mit der Werksstudententätigkeit über 20h/Woche, ändert sich an meinem Studentenstatus etwas?
Danke und liebe Grüße!
Werkstudent + selbstständiger Redakteur - Grundfreibetrag und Steuernachzahlung?
8. September 2017
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Frage vom 8. September 2017 | 17:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstudent + selbstständiger Redakteur - Grundfreibetrag und Steuernachzahlung?
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Wie viel muss ich nachzahlen bei Steuerklasse 1 und der Überschreitung des Freibetrages um 1690 €? Das kann Ihnen völlig schnuppe sein, weil Sie weitere Kosten steuerlich geltend machen - zu erwähnen wären da die KV- und PV-Beiträge sowie die RV-Beiträge, die vom Lohn abgezogen wurden.
Werden die bereits gezahlten Steuern dort mit eingerechnet? Natürlich. Und vermutlich kriegen Sie die wieder.
#2
Antwort vom 8. September 2017 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:- Wie viel muss ich nachzahlen bei Steuerklasse 1 und der Überschreitung des Freibetrages um 1690 €?
Wie kommst Du darauf, dass Du nachzahlen musst?
Zitat:Werden die bereits gezahlten Steuern dort mit eingerechnet?
Selbstverständlich, daher ist auch mit einer Erstattung zu rechnen. Je nach Höhe der Sonderausgaben (Z.B. Beiträge zu den Sozialversicherungen), die Du geltend machen kannst, werden ggf. die gezahlten Steuern komplett erstattet. Studienkosten kannst Du auch als Sonderausgaben geltend machen, selbst, wenn es sich um ein Erststudium handelt.
Zitat:- Wenn ich die selbstständige Tätigkeit aufnehme komme ich mit der Werksstudententätigkeit über 20h/Woche, ändert sich an meinem Studentenstatus etwas?
Ja, z.B. entfällt der Anspruch auf die studentische Krankenversicherung.
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