Werkstudent Freibetrag, Lohnsteuer zurückholen

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fragulo77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstudent Freibetrag, Lohnsteuer zurückholen

Hallo zusammen,

als Werkstudent kann man im Jahr ja bis zu 9168 € verdienen ohne Lohnsteuern zu zahlen. Bzw. man kann, falls welche schon abgeführt worden sind, diese ja vom Finanzamt mit einer freiwilligen Steuererklärung zurückholen. Wenn man nicht über den Betrag liegt.

Meine Frage: Wie viel Lohnsteuern müsste ich zahlen, wenn ich zb 9169 € im Jahr verdienen würde als Werkstudent? Oder von mir aus 10.000€?
Sollte ich als Werkstudent, wenn ich nur knapp mehr verdienen könnte, den Betrag lieber einhalten oder fallen im Prinzip nur auf jeden Euro der über die 9169 € hinausgeht dann Lohnsteuern an? Ab wann ist es lohnend mehr zu verdienen?

Mein Fall: Habe bisher grob 7.800 brutto verdient. Da ich in den Ferien 40h / Woche gearbeitet habe, sind mir zum ersten mal Lohnsteuern + Kirchensteuern und der Soli abgezogen worden. Die würde ich gerne wieder zurückbekommen am Ende des Jahres.
Sprich, ich kann noch 1368€ für Okt, Nov und Dez verdienen. Dann wäre ich drunter und bekomme alles wieder. Doch bei meiner Arbeit könnte ich pro Monat c.a. noch 1000€ verdienen. Sprich gut 1500€ mehr wären drin noch dieses Jahr. Würde das sich für mich lohnen will ich eig nur wissen. Was müsste ich da am Ende dann an Lohnsteuern zahlen bzw wieviel würde ich von den bisher abgezogenen wieder zurückbekommen. Ich hoffe ich habe den Fall verständlich formuliert. Vielen lieben Dank schon mal :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Solche Fragen finde ich immer wirklich witzig.
Mehr verdienen lohnt sich IMMER, da die zu zahlende Steuer NIE HÖHER ist als der Verdienst. Ok, sagen wir im Regelfall ;-)

Als Student sollte man auch in der Lage sein einen der gefühlt 1000 Steuerrechner im Internet zu finden, seine Daten einzugeben und das Ergebnis abzulesen. Da kann man auch schön mit den Zahlen spielen und selber sehen, ob sich die Mehrarbeit "lohnt".

Die 9169 Euro Grundfreibetrag beziehen sich übrigens auf das zu versteuernde Einkommen. Da kannst von Deinem Arbeitslohn also erst einmal noch mind. 1000 Euro Werbungskostenpauschbetrag abziehen...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
fragulo77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Solche Fragen finde ich immer wirklich witzig.
Mehr verdienen lohnt sich IMMER, da die zu zahlende Steuer NIE HÖHER ist als der Verdienst. Ok, sagen wir im Regelfall ;-)

Als Student sollte man auch in der Lage sein einen der gefühlt 1000 Steuerrechner im Internet zu finden, seine Daten einzugeben und das Ergebnis abzulesen. Da kann man auch schön mit den Zahlen spielen und selber sehen, ob sich die Mehrarbeit "lohnt".

Die 9169 Euro Grundfreibetrag beziehen sich übrigens auf das zu versteuernde Einkommen. Da kannst von Deinem Arbeitslohn also erst einmal noch mind. 1000 Euro Werbungskostenpauschbetrag abziehen...
Die ganzen Steuerrechner sind nicht für Werkstudenten konzipiert. Zum Beispiel zieht es einem immer auch Pflege und Rentenversicherung ab. Die muss man ja gar nicht zahlen. Und wenn ich eingebe, dass ich etwas mehr verdienen als diesen Freibetrag wird mir dennoch 0 Euro Lohnsteuer angezeigt. Achja und Werbungskosten kann man bei der 1. Fortbildung nicht abziehen.

-- Editiert von fragulo77 am 10.10.2019 13:42

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von fragulo77):
Achja und Werbungskosten kann man bei der 1. Fortbildung nicht abziehen.


Steht wo?



-- Editiert von Garfield73 am 10.10.2019 14:06

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von fragulo77):
Die ganzen Steuerrechner sind nicht für Werkstudenten konzipiert


Ok, dann such nach Einkommensteuertabelle, da siehst Du wieviel Einkommensteuer, Soli und KiSt anfällt.

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die 1000€ Werbungskostenpauschbetrag und die 16€ Sonderausgabenpauschale hast Du in jedem Fall. Also muss man auf das Bruttogehalt frühestens ab 10.184€ Steuern zahlen..

Zitat:
Achja und Werbungskosten kann man bei der 1. Fortbildung nicht abziehen.


Aber bei einer Erstausbildung kann man Sonderausgaben geltend machen. Die können zwar nicht zu einem Verlustvortrag führen, jedoch können Sonderausgaben die Steuer mindern, wenn man denn ansonsten Steuern zahlen müsste.

Und wenn man dann diese Freibeträge überschreitet, dann zahlt man auf den übersteigenden Betrag 14% Steuern (Eingangssteuersatz). Je stärker die Überschreitung, desto höher wird der Satz.

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