Widerspruch gegen die Steuererklärung

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2009 11:05:48
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)
Widerspruch gegen die Steuererklärung

--- editiert vom Admin




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

Rufe beim Finanzamt an und frage nach wo der Bescheid bleibt und sage die ertsattung wäre schon eingegangen. Gegen den Bescheid kann man dann vorgehen.

Bei den Erläuterungen stehen dann die Abweichungen zu deiner Deklarationsarbeit. Wie die erfolgsaussichten sind und ob es sich lohnt kann dann beurteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2009 11:05:48
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat: Widerspruch gegen die Steuererklärung

Um einmal etwas klugzu******en, gegen die Steuererklärung können Sie keinen Widerspruch einlegen (da selbst gefertigt), gegen den nachfolgenden Steuerbescheid schon.

Aber wie Becksgold schon richtig anmerkte, warten Sie erst einmal den Bescheid ab. Wenn Sie dann in der Begründung Unklarheiten sehen, können Sie immer noch Widerspruch einlegen. Das WISO-Programm bietet auch einen Vordruck, indem für die Einspruchsbegründung gleich Fristverlängerung beantragt wird. Damit haben Sie etwas mehr Zeit, den Bescheid zu prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50073 Beiträge, 17544x hilfreich)

Wenn Du schon klugsch..., dann hättest Du den Fragesteller auch darauf hinweisen können, dass das korrekte Rechtsmittel der Einspruch ist und nicht der Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
...jeden Tag 100 km, 50 hin 50 zurück. Dann hab ich meinen Umzug mit angegeben...


Dies könnte m.E. mit dem Umzug zusammenhängen;

lass das Sparbuch doch mal ausrechnen, wenn der Umzug nicht stattgefunden hätte.

Wurden durch den Umzug, die Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte erheblich weniger?



Gruss vom Strand

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 471x hilfreich)

Tja Louis,

gegen die Steuererklärung können Sie keinen Widerspruch einlegen (da selbst gefertigt),

Das kann man schon, heißt dann nur Selbstanzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

@ hh:

Zitat: "...dass das korrekte Rechtsmittel der Einspruch ist und nicht der Widerspruch."

Recht haben Sie. Also ein dickes "Sorry".

@ Mortinghale

Zitat: "Das (gemeint ist hier der Einspruch, Anm. d. Verf.) kann man schon, heißt dann nur Selbstanzeige."

Interessante Ansicht. Aber ich glaube, mein Steuerrechtsprof. hätte das mit der Begründung abgelehnt, dass lediglich gegen einen VA Rechtsmittel möglich sind. Eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO ) erfüllt diese Anforderungen jedoch nicht (siehe auch § 118 AO bzw. § 35 VwVfG i.V.m. § 347 AO ).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 471x hilfreich)

WOW

:respekt:

Wobei der Begriff 'Widerspruch' nicht nur ein Rechtsmittel bezeichnet (und bei einer Selbstanzeige 'widerspricht' man seiner eigenen Erklärung).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.863 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.778 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.