Wie Progressionsvorbehalt richtig bestimmen? (Umzug ins Ausland)

14. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
quadrat84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie Progressionsvorbehalt richtig bestimmen? (Umzug ins Ausland)

Hi,

ich bin Juli 2018 ins Ausland gezogen und habe meinen Wohnsitz in Deutschland aufgelöst. Sowohl in D als auch im Ausland war ich nichtselbständig tätig. Nun muss ich mein Einkommen im Ausland auf der deutschen Steuererklärung zwecks Progressionsvorbehalt angeben.

Was mache ich da mit Werbungskosten (Visumsgebühren, Umzug, Fahrtkosten, ...) und Sozialversicherungsbeiträgen der ausländischen Arbeit? Werden die einfach von den ausländischen Einkünften abgezogen und vermindern so etwas den Progressionsvorbehalt oder muss ich die irgendwo anders in der Steuererklärung angeben um sie geltend zu machen?

Ich habe da das Feld 31 in der Anlage zu Vorsorgeaufwendungen gefunden, aber ich weiß nicht, ob z.B. die KV-Beiträge im Ausland da wirklich reingehören?

quadrat84

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Werden die einfach von den ausländischen Einkünften abgezogen und vermindern so etwas den Progressionsvorbehalt


Richtig.

Die Berechnung ist ggf. auf einem separaten Blatt zu erläutern.

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#2
 Von 
quadrat84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Sache habe ich noch, bei der ich mir unsicher bin: Zinsen von Sparkonten/-büchern.

a) Zinsen, welche bei dt. Banken angefallen sind während ich in D unbeschränkt steuerpflichtig war.
--> Dafür gibt es Sparerpauschbetrag/Freistellungsaufträge und Anlage KAP. Richtig?


b) Zinsen von ausländischen Banken während ich im Ausland wohnte und lebte.
--> Die zählen einfach zu den ausl. Einkünften und erhöhen den Progressionsvorbehalt. Richtig?


c) Zinsen von dt. Banken während ich im Ausland wohnte.
--> Da bin ich mir wirklich unsicher. Was mache ich mit denen? Auch als ausl. Einkünfte angeben? Beschränkte Steuerpflicht? Anlage KAP?


Insbesondere zu c) würde ich mich über Hilfestellung freuen. Ich kann einfach nichts handfestes rausfinden...

Edit: Mit Ausland meine ich in meinem Fall stets nicht-EU-Ausland.

-- Editiert von quadrat84 am 17.01.2019 11:13

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

a) Richtig
b) richtig
c) Das hängt vom Inhalt des Doppelbesteuerungsabkommens ab, das mit dem Staat besteht, in dem Du jetzt lebst.

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#4
 Von 
quadrat84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):

c) Das hängt vom Inhalt des Doppelbesteuerungsabkommens ab, [...]


Oje... die DBAs fand ich bisher immer unvergleichbar undurchsichtiger...

Ich bin in den USA. Gefunden habe ich:
Zitat (von DBA):

Art. 11[1] Zinsen.

(1) Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.

Wenn ich das richtig verstehe, dann sind die Zinsen, die bei dt. Banken anfallen, irrelevant fuer meine dt. Steuererklaerung (solange ich keinen Wohnsitz/gew. Aufenthalt in D habe)...

Aber ich muss sie moeglicherweise irgendwo dem IRS mitteilen, aber das ist ein anderes Kapitel (und ich glaube sogar einfacher zu loesen; die IRS Webseiten sind relativ brauchbar, finde ich).

-- Editiert von quadrat84 am 17.01.2019 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich das richtig verstehe, dann sind die Zinsen, die bei dt. Banken anfallen, irrelevant fuer meine dt. Steuererklaerung (solange ich keinen Wohnsitz/gew. Aufenthalt in D habe)...


Ja, richtig

Zitat:
Aber ich muss sie moeglicherweise irgendwo dem IRS mitteilen, aber das ist ein anderes Kapitel


Und Du musst Deiner deutschen Bank mitteilen, dass Du in den USA lebst.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quadrat84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von quadrat84):

Ich bin in den USA. Gefunden habe ich:
Zitat (von DBA):

Art. 11[1] Zinsen.

(1) Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.

Wenn ich das richtig verstehe, dann sind die Zinsen, die bei dt. Banken anfallen, irrelevant fuer meine dt. Steuererklaerung (solange ich keinen Wohnsitz/gew. Aufenthalt in D habe)...


Den Thread muss ich jetzt nochmal kurz rauskramen, weil es mir doch nicht 100% klar ist.

Situation: Meine Zinsen bei den dt. Banken werden ausgezahlt, waehrend ich meinen alleinigen gew. Aufenthalt in den USA habe.

Nach dem DBA ist klar, dass diese Zinsen nicht in D, sondern in den USA zu versteuern sind.

Gehen diese Zinsen aber in den Progressionsvorbehalt ein?
Ich meine Nein, denn... in WA-ESt, Zeile 6 ist das Feld fuer "auslaendische Einkuenfte" vorgesehen. Die Zinsen der dt. Bank koennen aber keine *auslaendischen* Einkuenfte sein, denn sonst muesste/koennte man ja nicht das DBA bemuehen um festzustellen, wo sie zu versteuern sind.
Sehe ich das richtig?

Diese Defintion mit "inlaendischen/auslaendischen Einkuenften" in Bezug auf Zinsen o.ae. finde ich hoechst undurchsichtig...

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#7
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Die Zinsen der dt. Bank koennen aber keine *auslaendischen* Einkuenfte sein, denn sonst muesste/koennte man ja nicht das DBA bemuehen um festzustellen, wo sie zu versteuern sind.


Das sind tatsächlich keine ausländischen Einkünfte, aber natürlich nicht wegen DBA, sondern weil die auszuzahlende Bank in Deutschland sitzt.

Das sind aber auch keine inländischen Einkünfte nach § 49 Abs.1 Nr.5 c) aa, d.H die unterliegen nicht der beschränkter Steuerpflicht. Dadurch hast du keine Einkünfte nach § 32b.Abs.1 Nr.2 EsTg, die der Progressionsvorbehalt unterliegen würden. Und brauchst du dann auch nichts einzutragen. Es gibt aber ein Aber: das gilt alles ab dem Zeitpunkt, ab dem du weggezogen bist. Deine Zinseinkünfte beziehen sich aber auch auf den Zeitraum, wo du in Deutschland gewohnt hast.


-- Editiert von Charlie@098 am 06.02.2019 09:22

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quadrat84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Charlie@098):
Zitat:
Die Zinsen der dt. Bank koennen aber keine *auslaendischen* Einkuenfte sein, denn sonst muesste/koennte man ja nicht das DBA bemuehen um festzustellen, wo sie zu versteuern sind.


Das sind tatsächlich keine ausländischen Einkünfte, aber natürlich nicht wegen DBA, sondern weil die auszuzahlende Bank in Deutschland sitzt.

Das Argument mit dem DBA hatte ich rein der Logik angefuehrt um in meinem Laiendasein zu einem Ergebnis zu kommen. Hat dieses Mal sogar funktioniert ;)

Zitat (von Charlie@098):

Aber: das gilt alles ab dem Zeitpunkt, ab dem du weggezogen bist. Deine Zinseinkünfte beziehen sich aber auch auf den Zeitraum, wo du in Deutschland gewohnt hast.

D.h. ich muss meine ausgezahlten Zinsen aufschluesseln, wieviele davon angefallen sind waehrend ich a) in D unbeschraenkt steuerpflichtig war und b) nachdem ich weggezogen bin?

Wenn das so ist, dann verstehe ich das Zuflussprinzip nicht. Ich verstehe das so, dass ich die Zinsen genau zu dem Zeitpunkt versteuern muss, zu dem/sobald ich "wirtschaftlich ueber sie verfuegen kann". Also in Deutschland im Normalfall um den 31.12. herum und damit in meinem Fall zu der Zeit in der ich in D *nicht* steuerpflichtig war.

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