Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich bin seit Stunden am suchen, finde aber nix gescheites im Internet. Es geht um folgendes:
ich habe vor kurzem die Scheidung eingereicht (sind aber schon seit 3 Jahren getrennt) und wohne derzeit mit meinen beiden Kindern bei meinem Freund.Habe bis März 2008 ALG2 erhalten,seitdem an nichts mehr da die Anträge bis heute nicht vollständig bearbeitet wurden (verschiedene Verzögerungstaktiken). Es geht mir jetzt darum: So wie ich das gelesen habe muss mein Freund unter Umständen für uns 3 aufkommen, da er arbeiten geht. Er hat mal irgendwo aufgeschnappt, dass man in einem eheähnlichen Verhältnis Steuervergünstigungen bekommen kann ( Änderung bei ihm von 1 auf 3), wenn man keine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt auch wenn man nicht miteinander verheiratet ist. Kann mir bitte jemand sagen ob das richtig oder falsch ist und wo bzw. wie man die Steuerklasse ändern lässt.
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße Manuela
Wie Steuerklasse ändern bei nicht verheiratetem Paar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Steuerklasse III gibts es nur bei Verheirateten. In Ihrem Fall kann der Freund die Aufwendungen für Sie als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu bedarf es der Anlage Unterhalt.
Nähere Informationen dazu finden sich auf Seite 8 der hier downloadbaren <a href="http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/14a/14a30148-2ec8-711d-5ce7-b91921321b2c,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf">Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2007</a>
Die Anlage Unterhalt finden Sie <a href="http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/dac/dac1055e-463b-e511-1010-4397ccf4e69f,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf">hier zum Download</a>
Es bedarf auch keines Einzelnachweises der Aufwendungen für Sie, siehe folgende <a href="http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r33a.1.html>R 33a.1 EStR 2005</a>
Gehört die unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt des Stpfl., kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ihm dafür Unterhaltsaufwendungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen. Das sind 7.680 € im Jahr, die beim Freund absetzbar wären. Ihre eigenen Einkünfte und Bezüge müssen aber angerechnet werden, soweit diese 624 € überschreiten.
MfG
Oerdiz
Herzlichen Dank für die Antwort.Jetzt bin ich echt was schlauer.
Gruß Manu
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Und das Ganze kan man sich auch als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Dann muss man mit den damit verbundenen Steuervorteilen nicht warten, bis der Steuerbescheid da ist.
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