Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Dienstleistung

19. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
g-mac
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Dienstleistung

Hallo!

Ich gründe gerade ein Unternehmen und habe folgeneds Szenario: Ich biete eine App an, in der Nutzer app-geführte Stadtrundgänge erwerben können. Ich arbeite zusammen mit Autoren, welche die digitalen Inhalte für diese Stadtrrundgänge schreiben und zusammenstellen. Diese sollen einen Anteil, sagen wir 50% der Netto Einnahmen, ausgezahlt bekommen, welche durch den Verkauf ihrer Touren entstehen.

Innerhalb Deutschlands ist für mich die Situation soweit klar: Der Nutzer zahlt z.B. einen Tour Preis 11,90€ inkl. MWst. Sagen wir es werden 100 Touren verkauft - so gibt es Umsatz von 1190€ wovon ich 190€ als USt in der USt Voranmeldung angebe/abgebe. Der Autor der Tour schreibt mir eine Rechnung über 500€ + 95€ (Ust) = 595€. Ich zahle dem Autoren 595€ aus und ziehe allerdings 95€ als Vorsteuer in meiner USt Anmeldung bzw. Erklärung ab und zahle also nur 95€ USt an den Staat direkt.

Jetzt will ich aber expandieren, z.B. nach Kopenhagen. Dort arbeite ich ebenso mit Autoren vor Ort zusammen, welche Inhalte für mich zusammenstellen und Touren bereitstellen nach dem selben Modell wie hier in Deutschland. Doch an welcher Stelle zahle ich jetzt als in Deutschland ansässiges Unternehmen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer?
Ich habe folgendes recherchiert:

Zitat:
(2) Sonstige Leistung B2C: Erfolgt eine elektronische Dienstleistung sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer/Privatpersonen sind diese Leistungen am Wohnsitz des Kunden steuerbar. Das bedeutet insbesondere, dass deutsche Unternehmer, die diese Dienstleistungen an Privatpersonen im Ausland (EU und Drittland) erbringen, die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes in Rechnung stellen müssen. In diesem Fall fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Es gelten die Regelungen des jeweiligen ausländischen nationalen Steuerrechts.
(https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/import-export/export/softwareverkaeufe-ins-ausland-675178)
Das heißt ich würde z.B. bei einem Steuersatz von 25% in Dänemark beispielsweise eine Tour für 12,50€ verkaufen, wovon ich 2,50€ als USt an den dänischen Staat abgeben muss.
(Am Rande: Wenn ich in mehreren Ländern meine App anbiete und Touren verkaufe, ist mein Verständnis, dass es sinnvoll sein könnte die USt Anmeldung/Zahlung über einen Mini-One-Stop-Shop zu lösen)
Doch nun will ich 50% der Netto Einnahmen (5€) an den Tour Autoren auszahlen. Doch wenn dies nun ein Unternehmer aus Dänemark ist - fällt hier eine USt an? Und wenn ja, an welches Land? Und wenn eine USt anfällt, kann ich diese als Vorsteuer abziehen von den Mehrwertsteuer Abgaben die ich an den dänischen Staat aus den Tour Einnahmen vor Ort mache?
Nach meiner bisherigen Recherche müsste der Tour Autor mir für eine innergemeinschaftliche Dienstleistung eine "Netto" Rechnung stellen und ich müsste allerdings für die erbrachte Leistung hier in Deutschland eine USt zahlen, da mein Unternehmen in Deutschland ansässig ist - ist das richtig? Und wenn ja, wie kann ich dann diese in Deutschland bezahlte USt von der MWst Abgabe in Dänemark abziehen - oder muss ich so eigentlich doppelt zahlen? Basis für diese Recherche: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lizenzgebuehren-41475#head2

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!!! Ich habe übrigens sowohl bei der BZSt (Mini-One-Stop-Shop) angerufen, als auch mit meinem Finanzamt und der Umsatzsteuervoranmeldungsstelle dort telefoniert. Beide haben gesagt, dass sie mir diese Frage nicht beantworten können :-(.

Danke also für Eure Hilfe!
Simon

-- Editiert von g-mac am 21.01.2021 12:41

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