Wie berechnet sich das "zu versteuernde Einkommen"?

16. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
tom6252123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie berechnet sich das "zu versteuernde Einkommen"?

Mit einem Brutto-Netto Rechner habe ich berechnet, dass bei einem Jahre Brutto Einkommen von 80000 EUR folgende Sozialbeiträge fällig werden:

Krankenversicherung 5600 EUR
Pflegeversicherung 860 EUR
Rentenversicherung 7400 EUR
Arbeitslosenversicherung 1000 EUR
---------------------------------------------------
Summe 14860 EUR

Bedeutet das, dass das "zu versteuernde Einkommen" Dann 80000 - 14860 = 65140 EUR ist? Oder ist das wieder etwas anderes?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14927 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

der Werbungskostenpauschbetrag kommt noch hinzu (besser: er wird abgezogen), und ggf. weitere Pauschalen und Freibeträge (z.B. Kinderfreibetrag, Behindertenpauschbetrag), Kirchensteuern, Spenden und einiges mehr.
Aber grob kommt deine Rechnung hin.

Man rechnet aber besser mit einer Steuersoftware (etwa Elster). Da kann man auch mal ausprobieren was einzelne Punkte so bringen oder kosten (Was kommt von der Lohnerhöhung wirklich auf dem Konto an? Was bedeutet es, wenn ich nur noch halbtags arbeite? etc.).

Stefan

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17784x hilfreich)

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Bruttoeinkommen abgezogen, da sie in diesem Fall nicht absetzbar sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14927 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht vom Bruttoeinkommen abgezogen, da sie in diesem Fall nicht absetzbar sind.
Stimmt natürlich. Diese - und weitere Versicherungen wie Haftpflicht - sind bei Arbeitnehmern auf 1.900 Euro gedeckelt. Und wenn dieser Betrag bereits durch die anderen Sozialversicherungen* erreicht wird, dann Ende.

*die für sich alleine auch darüber hinaus absetzbar sind

Stefan

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13171 Beiträge, 4709x hilfreich)

Je nach Entfernung zur Arbeitsstelle, braucht man oftmals schon nicht mehr als die Pendler-/ Entfernungspauschale um das Maximale rauszuholen. ;)

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