Wie berechnet/rechnet sich 12 Monate Eltergeld beim Gutverdiener (Angestellten) + Selbstständigkeit

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie berechnet/rechnet sich 12 Monate Eltergeld beim Gutverdiener (Angestellten) + Selbstständigkeit

Hallo zusammen,
die Steuerprogression und Berechnung der Nettobezüge beim Elterngeld sind mir unklar, recht verwirrend und meiner Meinung nach nicht so einfach zu ermitteln. Wer hat Erfahrung und kann mir grob den ersten Überblick verschaffen, wo mein Ansatz ev. falsch ist?

VORHER:
- Ehemann A verdient (84T€ p.a.) + Firmenwagen (steuerl. 500Eur/Monat inkl. 25km Weg)
- Ehefrau von A ist Studentin+Selbstständig (GuV 0-5t€ p.a.), krankenversichert beim Mann.
- Ehepaar ist gemeinsam veranlagt und der Ehemann A läuft über Steuerklasse 3.

NACHER wenn das Kind da ist:
- Ehemann A geht 6 Mon. in Elternzeit (2019/20 Brutto = 42T€ + "1/2 PKW")
- Ehemann A hatte vorher 4.400Eur netto und jetzt 1.800Eur Elterngeld.
- Ehefrau von A könnte bei der Elternzeit des Vaters abeiten (statt -5T€ p.a. +12T€ p.a.)

IDEE/RECHNUNG:
Bei dem Einkommen von 84T€ mit PKW zahlt Ehemann A ca. 17T€ Steuern p.a. bei halben Einkommen auf Jahr gerechnet aber nur 4T€. Dies führt zu einer Erstattung von ca. 1T€ pro Monat und erhöht das Elterngeld rechnerisch damit auf 2.800Eur. Wenn jetzt die Ehefrau rechnerisch 1.000€ pro Monat verdient, kommt man auf knapp 4.000 pro Monat Nettoeinkommen, also lediglich 400Eur ohne Auto weniger, als wenn Ehemann A arbeiten würde und die Frau komplett zuhause ist (Kindergeld u.a. mal außen vor)!?

FRAGE:
Ist die Steuererstattung und der Ansatz grob so richtig?
Was ist mit der Krankenversicherung der Ehefrau wenn der Ehemann in Elternzeit geht?
Was ist mit der Auswirkung auf die späteren Rentenversicherungsbezüge zu ermitteln?

Vielen Dank für Eure Antworten. Vielleicht hatte jemand ein ähnliches Beispiel durchgerechnet und kennt auch die Fallstricke.

-- Editiert von Steuerzahler123 am 17.03.2019 13:42

-- Editiert von Steuerzahler123 am 17.03.2019 13:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von muemmel am 17.03.2019 18:49

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ist die Steuererstattung und der Ansatz grob so richtig?


Nein

Zitat:
Was ist mit der Krankenversicherung der Ehefrau wenn der Ehemann in Elternzeit geht?


Wenn die Frau mehr als 435€/Monat verdient, muss sie sich sowieso selbst versichern.

Zitat:
Was ist mit der Auswirkung auf die späteren Rentenversicherungsbezüge zu ermitteln?


Bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhält man etwa 2 Rentenpunkte pro Jahr. Bei Elternzeit erhält man 1 Rentenpunkt pro Jahr. Wenn Person A ein halbes Jahr Elternzeit nimmt, dann kostet ihn das also etwa 0,5 Rentenpunkte. Für einen Rentenpunkt erhält man aktuell eine Rente in Höhe von 32,03€

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#3
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung. Wie lässt sich denn in etwa das Jahresnetto von Ehemann A berechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Wie lässt sich denn in etwa das Jahresnetto von Ehemann A berechnen.


Eine Modellrechnung mit Hilfe einer Steuersoftware machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steuerzahler123
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke nochmals für die Hinweise und Infos. Ich habe das Ganze mit Quicksteuer simuliert und einen völlig banalen Denkfehler bei der möglichen Erstattung gehabt, da die Bezugsgröße der gezahlten Steuer ja nicht 17T€, sondern nur die Hälfte ist.

Die übliche Erstattung erhöht sich zuerst von 1.300Eur auf 5.200Eur. Bei Elterngeld sinkt das Ganze wegen der Progression auf 3.700Eur. Zieht man den "Verlust" von 6x300Eur Elterngeld der Frau noch (da nur beide 2 Monate beziehen können) ab bleiben 1.900Eur Erstattung über, also 600Eur mehr als üblich.

FAZIT: Die finanziellen Einbußen des Nettoeinkommens bei einem Einkommen von 90T€ liegen also bei knapp 60%, wobei man als Führungskraft sich sicherlich bei den meisten mittelständischen Firmen danach auch einen neuen Job suchen kann bzw. die Zeit dazu am besten auch nutzt.

Der persönliche und familiäre Mehrwert mal völlig außen vor gelassen, stelle ich mir die Frage wie viele Väter diesen Schritt tatsächlich in dieser Berufsgruppe gehen !?

-- Editiert von Steuerzahler123 am 24.03.2019 12:20

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