Wie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)?
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland. Ih besitze eine Wohnung in Thailand und bin da gemeldet. In D habe Ich nichts, bin auch nicht in D gemeldet.
Wenn Ich 183-Tage in Thailand leben und arbeiten würde und Ich kehre danach zurück nach D, dann:
1. Würde D über mein 183-tägigisch Einkommen erzielt in Thailand (in einem Kalenderjahr) keinerlei Steuern erheben? Also muss Ich auch mein Einkommen aus Thailand nicht angeben beim D Finanzamt (Steuern gleich €0 automatisch von wegen das Ich meine Steuern (wie hoch oder niedrig (mehr oder weniger als in D, die auch sein dürfte) in Thailand gezahlt habe in Übereinstimmung mit der 183-T Regelung?
2. Sollte Ich die restlichen 365-183 Tage in D wohnen und arbeiten (also nicht mehr in Thailand), dann würde Ich über das gesamte Kalenderjahr nur steuerpflichtig sein für meine D Einkünfte (erzielt in den 182 Tage)?
Wie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)
8. Januar 2024
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Frage vom 8. Januar 2024 | 16:57
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. Januar 2024 | 22:36
Von
Status: Unbeschreiblich (49444 Beiträge, 17381x hilfreich)
ZitatWie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)? :
Die gilt nur für Arbeitnehmer im Rahmen einer Entsendung durch den AG.
ZitatIn D habe Ich nichts, bin auch nicht in D gemeldet. :
Also auch keine Wohnung?
ZitatWenn Ich 183-Tage in Thailand leben und arbeiten würde und Ich kehre danach zurück nach D :
Dann ist das ein Fall der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht. Die 183-Tage-Regel ist dafür irrelevant.
Ab dem Umzug nach Deutschland sind Deine Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Die zuvor in Thailand erzielten Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
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