Wie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)

8. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
bossmann
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)

Wie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)?

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland. Ih besitze eine Wohnung in Thailand und bin da gemeldet. In D habe Ich nichts, bin auch nicht in D gemeldet.

Wenn Ich 183-Tage in Thailand leben und arbeiten würde und Ich kehre danach zurück nach D, dann:

1. Würde D über mein 183-tägigisch Einkommen erzielt in Thailand (in einem Kalenderjahr) keinerlei Steuern erheben? Also muss Ich auch mein Einkommen aus Thailand nicht angeben beim D Finanzamt (Steuern gleich €0 automatisch von wegen das Ich meine Steuern (wie hoch oder niedrig (mehr oder weniger als in D, die auch sein dürfte) in Thailand gezahlt habe in Übereinstimmung mit der 183-T Regelung?
2. Sollte Ich die restlichen 365-183 Tage in D wohnen und arbeiten (also nicht mehr in Thailand), dann würde Ich über das gesamte Kalenderjahr nur steuerpflichtig sein für meine D Einkünfte (erzielt in den 182 Tage)?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49444 Beiträge, 17381x hilfreich)

Zitat (von bossmann):
Wie funktioniert die 183-Tage Regelung (DBA)?


Die gilt nur für Arbeitnehmer im Rahmen einer Entsendung durch den AG.

Zitat (von bossmann):
In D habe Ich nichts, bin auch nicht in D gemeldet.


Also auch keine Wohnung?

Zitat (von bossmann):
Wenn Ich 183-Tage in Thailand leben und arbeiten würde und Ich kehre danach zurück nach D


Dann ist das ein Fall der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht. Die 183-Tage-Regel ist dafür irrelevant.

Ab dem Umzug nach Deutschland sind Deine Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Die zuvor in Thailand erzielten Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

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