Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Verwandten (Onkel - Nichte, Cousin)?

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Verwandten (Onkel - Nichte, Cousin)?

Hallo,

Wie hoch ist denn die Schenkungssteuer bei Verwandten (Onkel - Nichte, Cousin)?
Gibt es einen Freibetrag?

Warum mus man z.B. keine Geburtstagsgeschenke oder Weihnachtsgeschenke besteuren lassen?

Danke.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

dazu gibt es prima Internetseiten - einfach mal googeln!

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Der Freibetrag für Schenkungen an Nichten und Neffen beträgt nach aktuellem Recht 10.300€.

Darüber hinaus gehende Beträge werden bis 52.000€ mit 12% und bis 256.000€ mit 17% besteuert.

Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke sind nur insoweit steuerfrei, als sie den Freibetrag nicht überschreiten.

Der Freibetrag gilt für allen Schenkungen innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes zusammen.

Geplant ist übrigens, den Freibetrag für Nichten und Neffen auf 20.000€ zu erhöhen und den Steuersatz auf 30%.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke.

Wie ist es unter Cousins?

Und unter Freunden, z.B. bei einem geburtstag?


Eigentlich müsste man dafür ja Quittungen ausfertigen, oder?
Sonst könnte man es ja nicht beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Unter Cousins und Freunden ist es genauso, wie oben beschrieben, nur dass der Freibtrag dann auf 5.200€ sinkt und die Steuersätze etwas höher sind.

Was Du mit den Quittungen für Geburtstagsgeschenke u.ä. beweisen willst, leuchtet mir übrigens nicht so ganz ein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Das FA könnte mir ja nicht glauben, dass ich z.B. von 2 Cousins jeweils 5.000 € bekommen habe.

Deswegen mein te ich, ob man dann ne Quittung braucht o.Ä.?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

5.000€ ist ja nicht ein Betrag, den man einfach so unter der Bettdecke liegen hat.

Wenn denn so etwas auffällt und nachgewiesen werden soll, dann sind bei beiden Cousins doch sicher entsprechende Kontobewegungen vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Esspräche doch aber nichts dagegen, dass man das geld bar hatte, oder?
Muss das dann nicht das FA nachweisen?
Wer hat heir die Beweispflicht?

danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Beweispflichtig ist das Finanzamt.

Wenn der Cousin behauptet, da Geld in bar zu Hause gehabt zu haben, dann gerät er schnell unter den Verdacht, dass es sich um Schwarzgeld gehandelt hat.

Das Finanzamt hat umfangreiche Ermittlungsmöglichkeiten, wenn so oder so der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht. Allerdings würde es sich in dem Beispiel nur um einen kleinen Fisch handeln.

Auf der anderen Seite fällt der Cousin schnell um, wenn ihm klar wird, dass es sich um eine Straftat handelt, von der er noch nicht einmal einen Vorteil hat.


-- Editiert von hh am 03.02.2008 19:36:00

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#9
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke.

Wenn er jedoch behauptet er hatte das Geld in bar,
müsste man ihm also das Gegenteil nachweisen?

Wie will man das machen?
Er kann doch so viel Geld daheim ahben wie er will.
Ist doch nicht vreboten, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ich möchte hier weder die Tricks des Finanzamtes oder der Steuerfahndung verraten, noch möchte ich auf eine andere Art und Weise Hinweise geben, wie eine Steuerhinterziehung am Besten unentdeckt bleibt.

Wenn man dann in die Geschichte noch unbeteiligte Dritte hineinzieht, dann halte ich das für besonders verwerflich.

-- Editiert von hh am 03.02.2008 21:12:48

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Das war eigentlich gar nicht meine Frage. :(

Ich frage nur, wie eine Beweislast aussehen muss.
Ich meine die Beweislast müsste beim FA liegen, habe hier nun aber schon einige Artikel gelsen, die mich das Gegenteil vermuten lassen.

Und GEschenke sind ja keine Steuerhinterziehung.
Zumindest nicht über eine gewisse Grenze.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Beweislast liegt auch beim Finanzamt.

Und GEschenke sind ja keine Steuerhinterziehung.
Zumindest nicht über eine gewisse Grenze.


Das ist vordergründig richtig. Im Zusammenhang mit der gesamten Fragestellung in diesem Thread sieht das aber anders aus.

Es ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn der Cousin behauptet, er hätte Dir 5.000€ geschenkt, obwohl das nicht stimmt, wenn dadurch ein steuerlich erheblicher Tatbestand verschleiert werden soll.

Eine Umwegschenkung führt übrigens nicht dazu, dass der Vorgang steuerfrei wird.

Eine Schenkung von A an B, C und D mit der Maßgabe, das Geschenk jeweils an E weiterzuleiten wird steuerlich so behandelt, wie eine direkte Schenkung von A an E (§ 42 AO ). Durch so eine Konstruktion kann der Freibetrag also nicht vervielfacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Da hast Du mich missverstanden.

Dieses Konstrukt hatte ich nie im Sinn.

Mir geht es wirklich nur allgemein darum wieviel man schenken darf.
Und wie so etwas nachgeprüft werden will.
Es werden ja keine Quittungen für Geschenke ausgestellt und man darf ja Bargeld daheim haben.

Angenommen ein onklel schenkt seiner Nichte drei Jahre 8.000 € zum geburtstag.
Wie will aber das FA das nachweisen?
Die Nicht könnte behaupten es von verschiednen Onkeln erhalten zu haben.

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