Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem selbstständig und führe Paketlieferungen mit meinem privaten PKW aus seit kurzem. Meine Frage ist wie mache ich meine Fahrten in der Steuererklärung am besten geltend machen?
Ich habe noch ein Job (Vollzeit), die gewerblichen Tätigkeiten als Kurier laufen über ein Kleingewerbe (Umsatz kleiner als 22.000€/Jahr).
Ich mache diese Arbeit ca. 2x die Woche und fahre jedes mal durchschnittlich 150km. Kommt hier der 0,30€/km Satz in Frage? Nächstes Jahr würde ich mir am liebsten ein Fahrzeug leasen, hierzu braucht man ja allerdings zumindest eine EÜR die ich nächstes Jahr selbstverständlich machen werde, ohne ist es schwer ein Leasing über das Gewerbe durchzuführen sagte man mir.
-- Editiert von Moderator am 07.09.2020 02:40
-- Thema wurde verschoben am 07.09.2020 02:40
Wie kann ich meine Fahrten als Kurier (Kleingewerbe) mit meinem privaten PKW steuerlich gelten?
7. September 2020
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Frage vom 7. September 2020 | 00:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich meine Fahrten als Kurier (Kleingewerbe) mit meinem privaten PKW steuerlich gelten?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 7. September 2020 | 06:44
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 736x hilfreich)
ZitatKommt hier der 0,30€/km Satz in Frage? :
Ja.
Zitateine EÜR die ich nächstes Jahr selbstverständlich machen werde :
Eine EÜR musst Du auch für dieses Jahr schon abgeben. Oder wie gedenkst Du Deinen Gewinn zu ermitteln bzw. nachzuweisen?
#2
Antwort vom 7. September 2020 | 10:58
Von
Status: Master (4888 Beiträge, 1176x hilfreich)
Sollte Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, wird es notwendiges Betriebsvermögen und die privaten Fahrten sind zu berücksichtigen (statt umgekehrt).
Es werden dann zunächst alle Aufwendungen berücksichtigt.
Wenn Sie kein Fahrtenbuch geführt haben, werden die Betriebesausgaben durch die anzuwendende 1%-Regelung vermutlich vollständig kompensiert.
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