Hallo,
folgendes Szenario
Gewerbetreibener ( Betriebsberatung, abgeschlossene kaufmännische Ausbildung liegt vor).
Will nicht mehr für einen Mandaten arbeiten weil der eigenständig die ausgestellte Rechnung gekürzt hat.
In welchem Umfang muss er nun noch für erstellte Buchhaltung zur Verfügung stehen. Sprich (unentgeltliche) Termine mit dem Mandanten wahrnehmen usw.
MfG
Wie lange Buchhaltung korrigieren
27. November 2007
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Frage vom 27. November 2007 | 10:10
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange Buchhaltung korrigieren
#1
Antwort vom 27. November 2007 | 10:41
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 347x hilfreich)
Er darf gar keine Buchhaltung erstellen.
Der Mandant müßte die Rechnungen gar nicht bezahlen.
Das davon die Steuerberaterkammer mal keinen Wind bekommt.
#2
Antwort vom 27. November 2007 | 10:50
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
HI,
nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
darf der Betriebsberater schon tätig werden. Wie lange darf der Mandant auf die Mitwirkung des Betriebsberaters (bei der Buchhaltung) zurückgreifen wenn dieser ihm gekündigt hat.
MfG
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