Wie möglichst steuergünstig eine Immobile unter Erben und Kindern der Erben aufteilen?

20. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Murmel76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie möglichst steuergünstig eine Immobile unter Erben und Kindern der Erben aufteilen?

Guten Tag,

meine Frage dreht sich darum, wie sich der folgende Erbfall für alle Beteiligten möglichst steuergünstig organisieren lässt.

Person A vererbt den Kindern B und C ein Haus. C möchte seinen Anteil abgeben/veräußern. Eine Person D aus der 3. Generation möchte gerne den Anteil von C zur Eigennutzung kaufen.

1. Generation---------A
------------------------ /------ \\\\
2. Generation-----B--------C
-----------------------/
3. Generation--D

Wenn ich es nun richtig sehe, fällt für die beschriebene Transaktion (auch wenn er direkt nach dem Erbfall stattfindet) Grunderwerbsteuer an? Aber Person C muss keinerlei Steuern zahlen, auch nicht Spekulationssteuer da in diesem Fall Person A die Immobilie schon über 10 Jahren hält.

Gäbe es andere Modelle, wie man sich die Grundsteuer umgehen könnte? Also ich denke da beispielsweise an: B zahlt C aus und übernimmt das Haus. Dann verkauft B das halbe Haus in gerader Linie an sein Kind D. Würde das funktionieren? Hat jemand andere kreative Optionen?

Vielen Dank für Antworten!

-- Editiert von Murmel76 am 20.02.2022 12:03

-- Editiert von Murmel76 am 20.02.2022 12:04

-- Editiert von Moderator topic am 20.02.2022 17:08

-- Thema wurde verschoben am 20.02.2022 17:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Murmel76):
für alle Beteiligten möglichst steuergünstig organisieren lässt.
Man frage unter Steuerrecht.
Man erwarte nicht, dass man hier *Steuer-Umgehungs-Hinweise* erhält.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von Murmel76):
Also ich denke da beispielsweise an: B zahlt C aus und übernimmt das Haus. Dann verkauft B das halbe Haus in gerader Linie an sein Kind D. Würde das funktionieren?


Ja, das würde funktionieren und das kann man auch innerhalb eines Vertrages so vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

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