Wie unterscheidet sich die Versteuerung von Kapitalerträgen innerhalb einer Personengesellschaft (Gb

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sleeve
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie unterscheidet sich die Versteuerung von Kapitalerträgen innerhalb einer Personengesellschaft (Gb

Hallo zusammen!

Folgende Frage an die Gurus unter euch:

Wie unterscheidet sich die Versteuerung von Kapitalerträgen innerhalb einer Personengesellschaft (GbR) im Vergleich zu privaten Kapitalerträgen?

Beispiel 1:
Person A und Person B gründen eine GbR. Jeder der Gesellschafter überträgt (wenn man das so bezeichnen kann) 50000€ seines Privatvermögens in die GbR bzw. auf das Konto der GbR. Macht in Summe also 100.000€. Diese 100.000€ generieren z.B. 1% Zinsen im Jahr.

oder

Beispiel 2:
Person A und Person B gründen eine GbR. Jeder der Gesellschafter überträgt (wenn man das so bezeichnen kann) Wertpapiere im Wert von 50000€ seines Privatvermögens an das Depot der GbR. Macht in Summe Wertpapiere im Wert von 100.000€. Diese 100.000€ generieren z.B. 5% Dividende.

In beiden Fällen werden also Kapitalerträge realisiert.

Bei Privatpersonen würden diese meines Wissens mit 25% Kapitalertragssteuer, 1% Kirchensteuer und 1% Soli versteuert werden, wenn der Freibetrag überschritten wird.
Eine Verrechnung mit dem Jahreseinkommen und eine Versteuerung mit dem persönlichem Einkommenssteuersatz findet nicht mehr statt. Ist das richtig?

Wie sieht das ganze also bei Personengesellschaften wie z.B. der GbR aus? Wie werden hier die Kapitalerträge versteuert, bis die Anteile letztendlich auf den Privatkonten der Gesellschafter landen?
Kann es sein, dass in diesem Fall folgende Steuern greifen und sogar die Einkommenssteuer, weil die Kapitalerträge den Gesellschaftern als Gewinn aus Gewerbebetrieb ausgezahlt werden?

Kapitalertrag - Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer (25% +1% Kirche +1% Soli) - Gewerbesteuer (3,5% + Hebesatz) = Gewerbeeinnahme / Gewinn

Gewinn pro Gesellschafter bei Auszahlung = Gewerbeeinnahme / Gewinn (Kapitalerträge nach Steuer) - persönlicher Einkommenssteuersatz

Sprich: Werden Kapitalerträge innerhalb einer Personengesellschaft dreimal versteuert (Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer) wohingegen bei Privatpersonen nur die Kapitalertragssteuer abgezogen wird?




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7 Antworten
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#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Soweit die GbR überhaupt einen Gewerbebetrieb unterhält (aus den Beispielen ist das nicht zwingend zu entnehmen), gilt das Subsidiaritätsprinzip des § 20 Abs. 8 EStG , so dass gewerbliche Einkünfte (§ 15) vorliegen.
Für Zinsen gibt es insoweit keine Abgeltungssteuer, sondern nur den persönlichen Steuersatz. Für Dividenden gilt das Teileinkünfteverfahren (Freistellung 40%).
Da die GbR selbst kein Einkommensteuersubjekt ist, werden die Besteuerungsgrundlagen nach diesen Grundsätzen auf die Gesellschafter aufgeteilt, die sich auch KapESt/SolZu auf ihre persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen lassen können.
Wie der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft zu ermitteln sind, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des EStG, insbesondere mindern weder Abzugssteuern noch Gewerbesteuer die Einkünfte (§ 12 Nr. 3 , § 4 Abs. 5b EStG ).

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Eine Personengesellschaft ist nur teilrechtsfähig und daher nie Schuldner von Ertragssteuern, sondern nur von Betriebssteuern (USt, GewSt). Auf Ebene der PersGes wird der Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt. Darin enthalten sind auch die Bruttobeträge der Erträge, die der KapESt oder dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Neben dem Gewinn wird auch der den §3 Nr.40 EStG bzw. §8B KStG unterliegende Anteil an den Einkünften mitgeteilt, ebenso wie die anrechenbaren Beträge der KapESt und GewSt. Die Entscheidung über Anwendung von §3 nr.40 EStG bzw. §8b KStG wird auf Ebene der Gesellschafter getroffen.

Zur GewSt siehe §§8 Nr. 5 , bzw. 9 Nr. 2a GewStG .

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Sleeve
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Soweit die GbR überhaupt einen Gewerbebetrieb unterhält


Nehmen wir an, die Gesellschaft wird nur zum Zweck gegründet, dass beide Personen ihre Wertpapiere in einem gemeinschaftlichen Depot zusammenlegen und die gemeinsame Dividende auf beide Personen aufgeteilt wird. Handelt es sich dann um eine GbR, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und somit die Gewerbesteuer greift?

Das Beispiel mit der Dividende ist dämlich, ich weiß, aber ich versuche dadurch das Anliegen greifbarer zu machen. In Wirklichkeit bezieht sich die Frage auf ein gemeinsames Wallet bzw. eine gemeinsame Adresse im Blockchain Netzwerk einer bestimmten Kryptowährung (Utility Token). Durch das zusammenlegen unserer Token sind wir berechtigt den Status einer sogenannten "Node" einzunehmen und erhalten dafür täglich eine definierte Menge eines anderen Tokens als quasi Dividende gutgeschrieben. Es wird dafür auch keine Leistung in Form von Mining etc. erbracht. Die Dividende in Form einer anderen Kryptowährung wird für das einfache Halten der Tokens im Wallet vergeben. Deshalb suchen wir nach einer Lösung, die persönlichen Einlagen und die Anteile an der Dividende sauber zu trennen / versteuern.

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat:
Nehmen wir an, die Gesellschaft wird nur zum Zweck gegründet, dass beide Personen ihre Wertpapiere in einem gemeinschaftlichen Depot zusammenlegen und die gemeinsame Dividende auf beide Personen aufgeteilt wird. Handelt es sich dann um eine GbR, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und somit die Gewerbesteuer greift?
Nein, das ist noch Vermögensverwaltung und kein Gewerbebetrieb.

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#5
 Von 
ocenmar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt für Termingeschäfte eine neue Regelung § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG.

Daher die Frage wie es aktuell mit der Versteuerung von Kapitalerträgen durch Termingeschäfte, in einer Gbr aussieht? Unsere Gbr hat mehrere Gesellschafter, insgesamt 4 Stück.





Greift die Verlustverrechnungsbeschränkung auf Ebene der Gbr? Dann könnte man nur einmalig 20.000€ verrechnen.

Oder auf der Ebene der Gesellschafter ?Dann könnten wir 4 mal die 20.000€, jeder für sich gelten machen und verrechnen.

Hat jmd. darauf eine Anwort?











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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da die GbR kein Besteuerungssubjekt bei der Einkommensteuer ist, greift die Beschränkung beim Gesellschafter (der auch weitere, eigene Verluste haben kann).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Für eine neue Frage bitte einen neuen Thread aufmachen.

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