Guten Tag.
Ich habe dieses Jahr 3 Autos verkauft in Privat, und immer mit Verlust. Alle fahrzeuge waren immer auf mich zugelassen.
Ich kaufe und verkaufe es nach 2, 3 Monaten wieder weil mir es danach nicht mehr gefällt. Also kaufen und verkaufen. Weil mir das Fahrzeug langweilig wird. Passiert was wenn ich ein Auto mit gewinn verkaufen sollte? Bekomme ich Ärger Vom Finanzamt? Und wo wollen die beweisen ob ich Gewinn gemacht habe oder nicht? Also die Frage wie viel Autos kann ich als privatperson im Jahr verkaufen, habe gehört 4 Autos pro Jahr
. Vielen dank
Wie viel Autos darf ich als privatperson verkaufen
2. Oktober 2020
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Frage vom 2. Oktober 2020 | 12:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Autos darf ich als privatperson verkaufen
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 13:00
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatUnd wo wollen die beweisen ob ich Gewinn gemacht habe oder nicht? :
Abfrage des Halters, Anforderung der Kaufverträge, Auskunftsersuchen...
Zitathabe gehört 4 Autos pro Jahr :
Ich nicht. Sehe bei mehr als einem je Jahr schon die Nachhaltigkeit gegeben.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 13:03
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
du kannst unbegrenzt viele Fahrzeuge verkaufen. Eine fest definierte Grenze gibt es nicht (die gibt es nur bei Immobilien).
Natürlich könnte irgendwann einmal der Verdacht aufkommen, dass es gar nicht deine privaten Autos waren, sondern eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt - da bringt dann auch die (Schein)Zulassung nichts.
Ganz einfach: Durch deine Angaben.Zitat:Und wo wollen die beweisen ob ich Gewinn gemacht habe oder nicht?
Trotzdem ist es privat. Nachhaltigkeit alleine reicht nicht.Zitat:Sehe bei mehr als einem je Jahr schon die Nachhaltigkeit gegeben.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 02.10.2020 13:04
-- Editiert von reckoner am 02.10.2020 13:05
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 13:09
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatWie viel Autos darf ich als privatperson verkaufen :
So viele, wie man als "Privatperson" (Verbraucher) sein eigen nennt.
Zitat:
Ich habe dieses Jahr 3 Autos verkauft in Privat, und immer mit Verlust. Alle fahrzeuge waren immer auf mich zugelassen.
Ich kaufe und verkaufe es nach 2, 3 Monaten wieder weil mir es danach nicht mehr gefällt. Also kaufen und verkaufen. Weil mir das Fahrzeug langweilig wird. Passiert was wenn ich ein Auto mit gewinn verkaufen sollte?
Ja. Dann wird eventuell das Finanzamt kommen und das als gewinnorientierte Tätigkeit ansehen, und den Gewinn versteuern wollen.
Zitat:Bekomme ich Ärger Vom Finanzamt?
Kann sein, muss nicht sein.
Zitat:Und wo wollen die beweisen ob ich Gewinn gemacht habe oder nicht?
Mit den Rechnungen für den Kauf und den Rechnungen für den Verkauf?
Können die nicht vorgelegt werden, wird geschätzt.
Zitat:Also die Frage wie viel Autos kann ich als privatperson im Jahr verkaufen, habe gehört 4 Autos pro Jahr
Das ist weniger eine Frage der konkreten Zahl als der Gesamtumstände.
Wenn Auto 1 verkauft wird, weil es alt ist, Auto 2 verkauft wird, weil es sich als stark reparaturanfällig herausstellt, Auto 3 ein Fehlkauf war, weil der Fahrer nicht gut drin sitzen kann, und Auto 4 verkauft wird, weil es deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als nach Normwerten zu erwarten war...
... dann kann man dem Finanzamt sagen: "Das war für mich ein Sch...-Autojahr." Und der Finanzbeamte wird lachen und sagen "Kann passieren, manchmal greift man dreimal hintereinander ins Klo..."
Wenn man die Autos kauft, etwas fährt, und dann mit dem entsprechenden Wertverlust, also etwas billiger, wieder verkauft, wird das Finanzamt gar nichts sagen. Weil ja keine Gewinne über Kauf und Wiederverkauf erzielt werden.
Man sollte also zusehen, die Autos nicht teurer zu verkaufen als man sie gekauft hat. Oder wenigstens nicht häufiger als, sagen wir mal, einmal im Jahr...
Das Finanzamt hat einen Bewertungsspielraum, und wenn der einem nicht gefällt, kann man vor das Finanzgericht ziehen, um das anzufechten.
-- Editiert von eh1960 am 02.10.2020 13:10
#4
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 13:11
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatTrotzdem ist es privat. Nachhaltigkeit alleine reicht nicht. :
Selbstständigkeit und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr dürften unstrittig gegeben sein.
Einzig fraglich wäre die Gewinnerzielungsabsicht.
Und die Unternehmereigenschaft dürfte unstrittig vorliegen.
Da keine negativen Margen berücksichtigt werden, dürfte bei Überschreiten der Umsatzgrenze Umsatzsteuer erhoben werden.
#5
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 13:37
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Es geht nicht nur um den Gewinn. Wenn du als gewerblich tätige Person eingestuft wirst, dann gibt es noch verschiedene andere Dinge die beachtet werden müssen. Ein Ausschluss der Mängelhaftung wäre z.B. unwirksam.ZitatUnd wo wollen die beweisen ob ich Gewinn gemacht habe oder nicht? :
#6
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 14:24
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Das ist allerdings aus verschiedenen Gründen unser kleinstes Problem ! Probier es einfach mal aus !ZitatUnd wo wollen die beweisen ob ich Gewinn gemacht habe oder nicht? :
Das sehe ich auch so! Soweit das ...ZitatSelbstständigkeit und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr dürften unstrittig gegeben sein. :
Einzig fraglich wäre die Gewinnerzielungsabsicht.
... dürfte der Ausnahmefall vorliegen, dass es eventuell sogar „gefährlicher" ist zu behaupten, die Fahrzeuge wären alle „privat" angeschafft worden und nicht von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen.Zitatimmer mit Verlust. :
Das halte auch ich für das größere Problem!ZitatUnd die Unternehmereigenschaft dürfte unstrittig vorliegen. :
Da keine negativen Margen berücksichtigt werden, dürfte bei Überschreiten der Umsatzgrenze Umsatzsteuer erhoben werden.
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