Wie viel kann man pro Bewerbung in der Steuererklärung angeben?

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie viel kann man pro Bewerbung in der Steuererklärung angeben?

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie viel Euro man pro Bewerbung (schriftlich bzw. online oder per E-Mail) in der Steuererklärung ansetzen kann!? Dass man über 920 Euro kommen muss, damit das Sinn macht, weiß ich.

Ich habe nun schon ganz unterschiedliche Beträge beim googeln entdeckt. Diese schwanken aber zwischen 5 und 15 Euro bzw. bei E-Mails noch weniger.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Claudia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Man kann die tatsächliche Kosten geltend machen. Zur Vereinfachung wird allerdings im Regelfall eine Schätzung akzeptiert.

Die Gesamtkosten für Porto, Briefumschlag, Kopien, Bewerbungsfoto und Bewerbungsmappe dürften etwa bei 5-10€ liegen. Für Emailbewerbungen liegen diese Kosten bei 0€.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Clamor
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja, mit der Antwort bin ich nicht wirklich zufrieden. Vor allem da bei E-Mail Bewerbungen ja auch Kosten anfallen, z.B. für die Internetverbindung. Und bei schriftlichen Bewerbungen kommt es ja z.B. auch drauf an, ob man teure oder billige Bewerbungen nimmt etc...

Da muss es doch für beide Fälle irgendwelche Pauschbeträge geben, die pro Bewerbung durchgehen.

Ich hab gelesen, dass man als Nachweis nur eine Liste einreichen muss, wo man sich beworben hat und ob schriftlich oder per E-Mail. Und nicht die Rechnungen für die Bewerbungsmappen, Porto etc. Wenn ich dann eine Liste mit 40 schriftlichen und 50 E-Mail Bewerbungen einreiche, welchen Betrag rechnet das Finanzamt dann insgesamt an?

Je nachdem lohnt sich die Arbeit, die man sich mit der Liste macht, und man kommt über die 920 Euro oder man hat sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. :dau:

Trotzdem schonmal vielen Dank für deine Einschätzung!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Es gibt dazu keine höchstrichterliche BFH Rechtsprechung.

Das FG Köln hat mal wie folgt über solch einen Fall befunden:

http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_04/03k0932.htm

Diese Entscheidung ist aber nicht für die Finanzverwaltung bindend, sondern nur in diesem Einzelfall. Dennoch kann Sie zu Rate gezogen werden.

1x Hilfreiche Antwort

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