Wie wird der Sachverhalt auf Ebene der Kreuzer AG und bei Alfred Kreuzer steuerlich zu behandeln?

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bomaz123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Sachverhalt auf Ebene der Kreuzer AG und bei Alfred Kreuzer steuerlich zu behandeln?

Gesellschafter Alfred Kreuzer möchte seiner Tochter Diana einen Sportwagen kaufen. Ein
Autohaus macht ihm ein Angebot. Das Angebot läuft auf seinen Namen und das Autohaus
verlangt dafür von Alfred Kreuzer einen Bruttorechnungsbetrag von 737,80 Euro.
Die Kreuzer AG hat den Bruttorechnungsbetrag unter Abzug der Vorsteuer in 2016 gebucht
und an das Autohaus überwiesen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich würde sagen bevor der Alfred Kreuzer das Auto seiner Tochter übereignen kann (oder sie überhaupt damit fahren lassen kann) sollte er erstmal dafür sorgen, dass es auch sein Auto ist.
Im Moment gehört es nämlich meiner Meinung nach als Firmenwagen der AG und müsste da erstmal sauber rausgelöst werden. Und da haben denke ich bevor das Finanzamt kommt noch der bestellte Geschäftsführer und die restlichen Anteilseigner ein paar Wörtchen mitzureden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Überlassung des Autos an die Tochter durch die Kreuzer AG stellt nach meiner Auffassung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar und ist daher entsprechend zu versteuern.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
dass es auch sein Auto ist.
Zitat (von hh):
Die Überlassung des Autos an die Tochter durch die Kreuzer AG

Weder hat die AG ein Auto erworben, noch an die Tochter von Herrn Kreuzer überlassen!

Zitat (von Bomaz123):
Das Angebot läuft auf seinen Namen und das Autohaus
verlangt dafür von Alfred Kreuzer einen Bruttorechnungsbetrag
Zitat (von Bomaz123):
Die Kreuzer AG hat den Bruttorechnungsbetrag ... überwiesen.
Die Zahlung der privaten Rechnung durch die AG stellt eine vGA in Höhe des Bruttobetrages dar. Der VoSt-Abzug ist natürlich rückgängig zu machen, da die Rechnung nicht auf die AG lautet und das Fahrzeug auch nicht für die AG angeschafft wurde.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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