Hallo Liebes Steuer Forum,
ich habe einen Mandanten, dessen Frau Mitte 2016 verstorben ist.
Ende 2017 habe ich Ihn betreut bzgl seiner Einkommensteuererklärung 2016. Diese wurde vom Finanzamt angemahnt.
Letztendlich ist der Mandant nur aufgrund der Mahnung zu mir gekommen. Im Gespräch habe ich gemerkt, dass er tiefst traurig ist, obwohl schon über ein Jahr verstrichen ist. (Das sage ich nur dazu, weil es im normalen Gespräch für mich ersichtlich war, dass der Mann total am Ende ist)
In unserem Gespräch haben wir vereinbart, dass wir die Steuererklärung abgeben und er mir noch Beerdigungskosten nachreicht.
Diese würde ich dem Finanzamt nachreichen oder einen Einspruch stellen.
Der Mandant hat die Belege nicht nachgereicht. Als der Bescheid erstellt wurde hat sich der Mandant auch nicht gemeldet.
Letzte Woche, ungefähr vier Monate nach dem der Bescheid ergangen ist, hat sich der Mandant mit den Belegen gemeldet.
Gibt es Möglichkeiten, aufgrund besonderer Trauer, die Wiedereinsetzung nach AO hinzubekommen.
Vielen Dank.
Euer Steuer Lehrling
Wiedereinsetzung nach AO? Wegen besonderer Traurer
4. März 2018
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Frage vom 4. März 2018 | 13:48
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereinsetzung nach AO? Wegen besonderer Traurer
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#1
Antwort vom 4. März 2018 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:Gibt es Möglichkeiten, aufgrund besonderer Trauer, die Wiedereinsetzung nach AO hinzubekommen.
18 Monate nach dem Tod der Ehefrau? Nein.
#2
Antwort vom 5. März 2018 | 01:06
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
würden sich die Kosten denn auswirken bzw. wären sie überhaupt absetzbar?
Konkret: Wie viel hat er von seiner Frau geerbt?
Was heißt das? Bist du Steuerberater?Zitat:ich habe einen Mandanten
Warum hast du dir nicht den elektronischen Bescheid zukommen lassen?
Stefan
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