Hallo,
kann mir jemand sagen, wieso man jetzt bis zum 4.10 schon seinen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich abgeben muß?
Was passiert wenn man es bis dahin nicht schafft? Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit auf einen Anspruch des Lohnsteuerjahresausgleichs?
-- Editiert von -Susanne- am 30.09.2004 14:07:00
Wieso muss man Lohnsteuerjahresausgleich schon bis zum 4.10. abgeben?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wo hast Du das Datum denn her?
Wenn Du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann ist der 31.05. des Folgejahres das Abgabedatum, mit Fristverlängerung der 30.09. In diesem Fall muss die Einkommensteuererklärung 2003 spätestens heute beim Finanzamt sein.
Wenn Du diesen Termin nicht einhälst, wird ein Verspätungszuschlag festgelegt oder ein Zwangsgeld verhängt. Die Abgabe ist aber trotzdem auch später möglich. Eine solche Verpflichtung besteht z.B. bei Steuerklassenkombination III/V.
Wenn Du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abgeben, dann kannst Du freiwillig noch 2 Jahre lang eine abgeben. In dem fall kanst Du Dir mit der Steuererklärung 2003 noch bis zum 31.12.2005 Zeit lassen.
Es gibt schon lange keinen Lohnsteuerjahresausgleich in der alten Form mehr. Es gibt nur noch Einkommensteuererklärungen.
Wenn man verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben (z.B. §46 EStG
), dann muss man diese lt. §149 Abs.2 AO
spätestens bis zum 31.05.04 einreichen.
Wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert, dann mußt du nach §149 Abs.1 Satz 2 AO
auch eine Steuererklärung abgeben.
Eine allgemeingültige Frist bis zum 04.10. gibt es nicht. Wenn die Steuererklärung über einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein eingereicht wird, dann verlängert sich die generelle Abgabefrist bis zum 30.09.
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--- Posting wurde vom Admin editiert
was ist das denn für nen Beitrag, Kanalmeister?
Langsam verstehe ich die Teufelin....
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