Hallo Zusammen,
ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zu Erstellung meiner ersten Steuererklärung in folgender Konstellation:
- verheiratet (Mann Arbeitnehmer, Frau geringfügig beschäftigt Kleingewerbe mit kein Ausbildungsberuf) zu den Tätigkeiten eines Freiberuflers ( = Katalogberuf)?
Ich möchte die Steuererfassung mit WISO Sparbuch machen, kann ich all diese Theman damit sauber und konsitsent abbilden?
-- Editiert von go538267-93 am 08.02.2020 08:32
Wieviele Steuererklärungen? Verheiratet, Arbeitnehmer und selbstständig im Kleingewerbe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja, das kann und muss man alles in einer Steuererklärung zusammenfassen. Nach meiner Kenntnis geht das auch im WISO-Sparbuch, wenn man die erforderlichen steuerlichen Kenntnisse hat.
Zitat:zu den Tätigkeiten eines Freiberuflers ( = Katalogberuf)?
Wie kann man ohne entsprechende Ausbildung freiberuflich tätig sein? Das geht nach meiner Auffassung nicht. Tatsächlich dürfte es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.
Außerdem gehe ich davon aus, dass nicht Kleingewerbetreibende, sonder Kleinunternehmer gemeint ist.
Hallo,
Mir fallen da immer die künstlerischen Tätigkeiten ein.Zitat:Wie kann man ohne entsprechende Ausbildung freiberuflich tätig sein?
Oder muss man beispielsweise als Schriftsteller zwingend eine Ausbildung haben? (welche eigentlich?)
Stefan
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ZitatWie kann man ohne entsprechende Ausbildung freiberuflich tätig sein? :
Ja und nein!ZitatMir fallen da immer die künstlerischen Tätigkeiten ein. :
Die sog. Katalogberufe fangen erst nach "wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erziehend" an! Andererseits kann auch der Autodidakt einem Katalogberuf ähnlich sein!
Soweit das WISO-Sparbuch auch eine Anlage EÜR für die Ehefaru erstellen kann, ja!ZitatIch möchte die Steuererfassung mit WISO Sparbuch machen, kann ich all diese Theman damit sauber und konsitsent abbilden? :
taxpert
Hallo zusammen und vielen Dank für eure Antworten. Ich meine natürlich Kleinunternehmer. Meine Frau macht Wimpernverlängerungen, was zwar ein Zertifikat voraussetzt, aber keinem klassischen Bilde eines Ausbildungsberufes entspricht.
D. h. ich kann unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung + die gewerbliche Tätigkeit (Arbeitszimmer & EÜR) in eine Steuererklärung packen?!
Meine Frau geht noch einer geringfügig beschäftigt nach (nicht umsatzsteuerpflichtig). Wie kann ich in einer Steuererklärung klar trennen, dass das benutzte Arbeitszimmer auch eindeutig ihrer Selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen ist?
Danke und Grüße
Marcus
Zitat:Meine Frau macht Wimpernverlängerungen,
Das ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Deine Frau muss also ein Gewerbe anmelden.
Zitat:D. h. ich kann unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung + die gewerbliche Tätigkeit (Arbeitszimmer & EÜR) in eine Steuererklärung packen?!
Ja, dafür muss die Anlage EÜR und die Anlage G ausgefüllt werden. Außerdem ist die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Das ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Deine Frau muss also ein Gewerbe anmelden.
--> Eine Gewerbeanmeldung wurde bereits gemacht. Dann versuche ich einmal mein Glück mit der WISO Software, bisher hat die Steuer immer die LoHi gemacht, aber das gehn nun seit der Selbstständigkeit nicht mehr;)
ZitatWie kann ich in einer Steuererklärung klar trennen, dass das benutzte Arbeitszimmer auch eindeutig ihrer Selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen ist? :
Die Kosten sind in der Anlage EÜR einzutragen.
Es handelt sich aber wohl weniger um ein häusliches Arbeitszimmer als um einen Behandlungsraum...
Es stellen sich noch Fragen. Ist dieser Raum gemietet oder Eigentum? Falks letzteres: wie groß ist der Anteil an der gesamten Wohnfläche, falls das Gewerbe in der Wohnung ausgeübt wird?
Das Arbeitszimmer befindet sich bei uns im eigenen Haus und wird ausschließlich für den gewerblichen Zweck meiner Frau benutzt. Das Zimmer selbst wird soweit ich weiß anteilig zur Gesamtfläche unseres Hauses verrechnet.
Wenn der Wert des betriebl. genutzten Raums mehr als 20 % und mehr als 20.500 EUR ausmacht, ist es als Betriebsvermögen zu aktivieren.
Das hat insbesondere Bedeutung, falls das Gewerbe mal eingestellt oder verkauft wird.
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