Wieviele Steuererklärungen? Verheiratet, Arbeitnehmer und selbstständig im Kleingewerbe

8. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go538267-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviele Steuererklärungen? Verheiratet, Arbeitnehmer und selbstständig im Kleingewerbe

Hallo Zusammen,

ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zu Erstellung meiner ersten Steuererklärung in folgender Konstellation:

- verheiratet (Mann Arbeitnehmer, Frau geringfügig beschäftigt Kleingewerbe mit kein Ausbildungsberuf) zu den Tätigkeiten eines Freiberuflers ( = Katalogberuf)?

Ich möchte die Steuererfassung mit WISO Sparbuch machen, kann ich all diese Theman damit sauber und konsitsent abbilden?




-- Editiert von go538267-93 am 08.02.2020 08:32

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ja, das kann und muss man alles in einer Steuererklärung zusammenfassen. Nach meiner Kenntnis geht das auch im WISO-Sparbuch, wenn man die erforderlichen steuerlichen Kenntnisse hat.

Zitat:
zu den Tätigkeiten eines Freiberuflers ( = Katalogberuf)?


Wie kann man ohne entsprechende Ausbildung freiberuflich tätig sein? Das geht nach meiner Auffassung nicht. Tatsächlich dürfte es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.

Außerdem gehe ich davon aus, dass nicht Kleingewerbetreibende, sonder Kleinunternehmer gemeint ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kann man ohne entsprechende Ausbildung freiberuflich tätig sein?
Mir fallen da immer die künstlerischen Tätigkeiten ein.

Oder muss man beispielsweise als Schriftsteller zwingend eine Ausbildung haben? (welche eigentlich?)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie kann man ohne entsprechende Ausbildung freiberuflich tätig sein?
Zitat (von reckoner):
Mir fallen da immer die künstlerischen Tätigkeiten ein.
Ja und nein!

Die sog. Katalogberufe fangen erst nach "wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erziehend" an! Andererseits kann auch der Autodidakt einem Katalogberuf ähnlich sein!

Zitat (von go538267-93):
Ich möchte die Steuererfassung mit WISO Sparbuch machen, kann ich all diese Theman damit sauber und konsitsent abbilden?
Soweit das WISO-Sparbuch auch eine Anlage EÜR für die Ehefaru erstellen kann, ja!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go538267-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen und vielen Dank für eure Antworten. Ich meine natürlich Kleinunternehmer. Meine Frau macht Wimpernverlängerungen, was zwar ein Zertifikat voraussetzt, aber keinem klassischen Bilde eines Ausbildungsberufes entspricht.

D. h. ich kann unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung + die gewerbliche Tätigkeit (Arbeitszimmer & EÜR) in eine Steuererklärung packen?!

Meine Frau geht noch einer geringfügig beschäftigt nach (nicht umsatzsteuerpflichtig). Wie kann ich in einer Steuererklärung klar trennen, dass das benutzte Arbeitszimmer auch eindeutig ihrer Selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen ist?

Danke und Grüße
Marcus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Meine Frau macht Wimpernverlängerungen,


Das ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Deine Frau muss also ein Gewerbe anmelden.

Zitat:
D. h. ich kann unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung + die gewerbliche Tätigkeit (Arbeitszimmer & EÜR) in eine Steuererklärung packen?!


Ja, dafür muss die Anlage EÜR und die Anlage G ausgefüllt werden. Außerdem ist die Steuererklärung elektronisch abzugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go538267-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Deine Frau muss also ein Gewerbe anmelden.

--> Eine Gewerbeanmeldung wurde bereits gemacht. Dann versuche ich einmal mein Glück mit der WISO Software, bisher hat die Steuer immer die LoHi gemacht, aber das gehn nun seit der Selbstständigkeit nicht mehr;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von go538267-93):
Wie kann ich in einer Steuererklärung klar trennen, dass das benutzte Arbeitszimmer auch eindeutig ihrer Selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen ist?

Die Kosten sind in der Anlage EÜR einzutragen.
Es handelt sich aber wohl weniger um ein häusliches Arbeitszimmer als um einen Behandlungsraum...

Es stellen sich noch Fragen. Ist dieser Raum gemietet oder Eigentum? Falks letzteres: wie groß ist der Anteil an der gesamten Wohnfläche, falls das Gewerbe in der Wohnung ausgeübt wird?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go538267-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Arbeitszimmer befindet sich bei uns im eigenen Haus und wird ausschließlich für den gewerblichen Zweck meiner Frau benutzt. Das Zimmer selbst wird soweit ich weiß anteilig zur Gesamtfläche unseres Hauses verrechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wenn der Wert des betriebl. genutzten Raums mehr als 20 % und mehr als 20.500 EUR ausmacht, ist es als Betriebsvermögen zu aktivieren.
Das hat insbesondere Bedeutung, falls das Gewerbe mal eingestellt oder verkauft wird.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.729 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen