Wird mein Arbeitslosengeld mit Steuerklasse 5 abgeglichen?

18. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pawel78
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird mein Arbeitslosengeld mit Steuerklasse 5 abgeglichen?

Hallo

ich habe eine Frage an Euch.

Ich bin Arbeitslos und meine Frau macht eine Ausbildung.
Ich habe Steuerklasse 3 , meine Frau 5.

Ich habe mir gedacht dass wir die Klassen ändern:
Ich 5 , meine Frau 3, damit sie ein paar Euro mehr im Monat bekommt.
Ich weiß aber nicht ob ich dann weniger Geld bekomme?
Wird mein Arbeitslosengeld mit Steuerklasse 5 abgegliechen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Das solltet Ihr nicht machen.

Dein Arbeitslosengeld richtet sich ebenfalls nach der Steuerklasse und würde gekürzt, wenn Du sie wechselst.

Die Steuern, die Deine Frau ggfls. zuviel zahlt, könnt Ihr Euch über die Einkommensteuererklärung zurück holen. Für das ALG gilt das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.959 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen