--- editiert vom Admin
Wirksamkeit von Widersprüchen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die beachtung der Einspruchs und Widerspruchsbegründungen ist aber sowas von eindeutig, so das die darin enthaltenen Urteile der BFH und div. FG eindeutig zur Gewichstbesteuerung stehen!
Dir ist schon klar, dass sich die Rechtslage sich erst kürzlich (2007?) geändert hat, so dass ältere Urteile gar nicht anwendbar sind.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wieso, ich denke fallbezogene entscheidungen sind immer gültig, oder?
Nicht, wenn sich die Geetzeslage für genau so einen Fall zwischenzeitlich geändert hat.
Für Deinen Fall würde ich prüfen, ob eine LKW-Zulassung möglich ist. Dazu müsste nach meiner Kenntnis aber der Fahrzeugbrief geändert werden und dementsprechend der TÜV eingeschaltet werden.
Nach Deiner bisherigen Beschreibung würde ich jedenfalls vermuten, dass es sich nicht um ein Wohnmobil nach aktueller Definition handelt. Wenn das Fahrzeug dann nicht als LKW zugelassen ist, dann gilt es als PKW.
Deine Einschätzung, dass das Finanzamt offensichtlich fehlerhaft entschieden hat, teile ich daher nicht.
Gegen einen Widerspruchsbescheid muss man üblicherweise übrigens klagen. Das sollte aber aus der entsprechenden Rechtmittelbelehrung hervorgehen.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen