Wirksamkeit von Widersprüchen

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)
Wirksamkeit von Widersprüchen

--- editiert vom Admin

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die beachtung der Einspruchs und Widerspruchsbegründungen ist aber sowas von eindeutig, so das die darin enthaltenen Urteile der BFH und div. FG eindeutig zur Gewichstbesteuerung stehen!

Dir ist schon klar, dass sich die Rechtslage sich erst kürzlich (2007?) geändert hat, so dass ältere Urteile gar nicht anwendbar sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wieso, ich denke fallbezogene entscheidungen sind immer gültig, oder?

Nicht, wenn sich die Geetzeslage für genau so einen Fall zwischenzeitlich geändert hat.

Für Deinen Fall würde ich prüfen, ob eine LKW-Zulassung möglich ist. Dazu müsste nach meiner Kenntnis aber der Fahrzeugbrief geändert werden und dementsprechend der TÜV eingeschaltet werden.

Nach Deiner bisherigen Beschreibung würde ich jedenfalls vermuten, dass es sich nicht um ein Wohnmobil nach aktueller Definition handelt. Wenn das Fahrzeug dann nicht als LKW zugelassen ist, dann gilt es als PKW.

Deine Einschätzung, dass das Finanzamt offensichtlich fehlerhaft entschieden hat, teile ich daher nicht.

Gegen einen Widerspruchsbescheid muss man üblicherweise übrigens klagen. Das sollte aber aus der entsprechenden Rechtmittelbelehrung hervorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen